Die Schweiz
Deutschland hat ein bereits abgeschlossenes Steuerabkommen in diesem Jahr mit der Schweiz platzen lassen. Im Abkommen sollte die Anonymität der der Steuersünder bewahrt bleiben, wenn diese sofort zahlen. Das Scheitern dieses Steuerabkommens war ein klares Zeichen. Schweizer Banken stehen nun unter Druck. Das führte zur "Weißgeld-Strategie" der Schweizer Großbanken. Deutsche, die ein nicht deklariertes Konto in der Schweiz haben, bekommen nun einen Scheck und gleichzeitig die Kündigung des Depots. Die kleineren Banken, so nehmen wir an, ziehen nach.
Die Gruppenanfrage ist jetzt zulässig. Das bedeutet, dass der deutsche Fiskus, allein unter der Berufung auf Hinweise, auf die Herausgabe von Daten deutscher Steuerpflichtiger drängen kann. Details zum Konto werden von den Schweizern herausgegeben, sobald die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens vorgenommen wurde. Wir gehen davon aus, dass deutsche Finanzbehörden Druck aufbauen werden, sobald die erteilten Auskünfte an die Finanzämter unbefriedigend sind.
Luxemburg
Ab 1.1.2015 wird Luxemburg über Zinseinkünfte ausländischer Staatsbürger informieren. Damit wird das Bankgeheimnis sukzessive aufgegeben. Die Auskünfte über weitere Auskünfte, also nicht nur Zinsen betreffend, werden folgen.
Bereits auf einen Anfangsverdacht hin, können deutsche Steuerfahnder ein Auskunftsersuchen stellen. Dieser Anfangsverdacht kann bereits gegeben sein, wenn Zinseinkünfte in Luxemburg vorliegen. Auch rückwirkend (10 Jahre) könnte es zu einer Ermittlung von erzielten Einkünften kommen. Das wäre dann der Fall, wenn Steuerstraftaten konkret benannt werden könne.
Österreich
Das Bankgeheimnis steht auch in Österreich zu Disposition. Bereits jetzt werden im Rahmen des Amtshilfe-Durchführungsgesetzes Auskünfte über Ausländer bei Anfragen des Heimatstaates erteilt. Um Sanktionen der OECD abzuwenden, wurde zudem ein Gesetzentwurf zur Abschaffung des Bankgeheimnisses vorgelegt. Auch hier werden, nach Inkrafttreten des Gesetzes, Gruppenanfragen aus Deutschland zulässig. Aktuell gibt es zwar noch Widerstand gegen den Gesetzentwurf, wir allerdings sind uns sicher, dass das Gesetz so durchgehen wird. Der Druck der EU ist einfach zu groß.
Singapur und Offshore-Staaten, Tarnfirmen
Deutschland hat bereits 2012 den Informationsaustausch mit Singapur geregelt. Bei Anfragen des deutschen Fiskus ist eine Berufung auf das Bankgeheimnis nicht mehr zulässig. Die Ausweitung wird EU-weit zunächst auf Zinsbesteuerungsmaßnahmen sowie über Geldströme auf Drittländer (Offshore) angestrebt. Dazu wird offen politischer Druck ausgeübt. In der Schweiz sollen "intermediäre Strukturen" von deutschen Steuerbürgern mit Kontoverbindungen in der Schweiz, also Offshore-Trusts, -Limiteds und -Stiftungen ins Visier genommen werden.
Wir, die Anwälte und Steuerberater sowie Notare der Kanzlei Buse Heberer Fromm gewährleisten das Mandantenprivileg für unsere Mandanten. Das bedeutet, dass wir als verteidigende Anwälte Mandantenunterlagen in unser Gewahrsahm nehmen dürfen. In unserem Gewahrsam dürfen Ihre Unterlagen weder kontrolliert noch beschlagnahmt werden. Wir gewährleisten absolute Diskretion für Sie, bis Ihre steuerliche Nachklärung beim Finanzamt eingereicht ist. Wir beraten über alle Konsequenzen und Möglichkeiten.
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Auch für Mandanten, deren verstecktes Vermögen bereits entdeckt wurde, werden wir aktiv und arbeiten erfolgreich im Bereich der Schadensbegrenzung.