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Keine Verschärfung der Besteuerung bei Dachfonds geplant

Dachfonds sind Investmentfonds - auch im Steuerrecht

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management weist Spekulationen zurück, nach denen die Besteuerung von Dachfonds geändert werden solle. "Im Regime der künftigen Abgeltungsteuer unterliegen Dachfonds den gleichen Besteuerungsregeln wie jeder andere Investmentfonds auch", sagt Peter Maier, Leiter der BVI-Steuerabteilung. Danach werden Zinsen und Dividenden der Abgeltungsteuer unterworfen, und vom Anleger realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Investmentfondsanteilen bleiben steuerfrei, sofern der Erwerb vor dem 1. Januar 2009 erfolgt. Auf Fondsebene realisierte Kursgewinne bleiben - systemgerecht - steuerfrei, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Das gilt entsprechend für Dachfonds.

Anteile an Investmentfonds sind Wertpapiere. Daher unterliegen die Gewinne aus dem Verkauf der Anteile den gleichen Regeln wie andere Wertpapierveräußerungsgewinne auch. Es ist systemimmanent, dass realisierte Kursgewinne auf Ebene des Investmentfonds zunächst keine Besteuerung beim Anleger auslösen. Dies entspricht dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.

Der BVI weist darauf hin, dass der Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 bislang nicht existiert.
"Wir sind davon überzeugt, dass keine verschärfenden Regelungen für Dachfonds vorgesehen sind und empfehlen den Anlegern, auf die vom Gesetzgeber verabschiedeten Rahmenbedingungen zu vertrauen. Dazu gehört insbesondere, die großzügig bemessene Übergangsregelung zu nutzen und noch in diesem Jahr in Aktien-, Mischoder auch Dachfonds zu investieren. Damit bleiben die mit diesen Wertpapieren zu erwartenden Kursgewinne dauerhaft steuerfrei", sagt Maier.
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