Anteile an Investmentfonds sind Wertpapiere. Daher unterliegen die Gewinne aus dem Verkauf der Anteile den gleichen Regeln wie andere Wertpapierveräußerungsgewinne auch. Es ist systemimmanent, dass realisierte Kursgewinne auf Ebene des Investmentfonds zunächst keine Besteuerung beim Anleger auslösen. Dies entspricht dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.
Der BVI weist darauf hin, dass der Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 bislang nicht existiert.
"Wir sind davon überzeugt, dass keine verschärfenden Regelungen für Dachfonds vorgesehen sind und empfehlen den Anlegern, auf die vom Gesetzgeber verabschiedeten Rahmenbedingungen zu vertrauen. Dazu gehört insbesondere, die großzügig bemessene Übergangsregelung zu nutzen und noch in diesem Jahr in Aktien-, Mischoder auch Dachfonds zu investieren. Damit bleiben die mit diesen Wertpapieren zu erwartenden Kursgewinne dauerhaft steuerfrei", sagt Maier.