„Deshalb ist es wichtig, die eigene Hausratversicherung durchzusehen oder den eigenen Versicherungvermittler bzw. den eigenen Versicherungsmakler zu konsultieren, um zu klären, ob lagernde Winterreifen mitversichert sind“, informiert Sabine Mayer-Paris, Sprecherin des Bezirks Stuttgart im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Denn nur in bestimmten Fällen sehen Hausratversicherungen den Einschluss von lagerndem Kfz-Zubehör vor.“
Auch die eigene Kfz-Teilkasko sollte man prüfen, ob das Diebstahlrisiko abgedeckt ist. Die meisten Versicherer haben die Lagerung eines Radsatzes standardmäßig eingeschlossen, wenn sie sicher unter Verschluss gehalten werden. Das kann auch für diejenigen gelten, die ihre Winterreifen bei einem Reifen- oder Autohändler einlagern. Trotzdem sollte man sich vorsichtshalber bei ihm erkundigen, ob und in welcher Höhe er für Diebstahl der Reifen haftet.
In Zeiten der Corona-Pandemie und dem Gebot Abstand zu halten vergeben die Kfz-Werkstätten nur einzelne Termine zum Reifenwechsel, mit entsprechend langer Vorlaufzeit. Manch einem Kfz-Besitzer dauert diese Prozedur zu lange und wechselt daher selbst die Reifen mit dem Wagenheber.
Mayer-Paris und Kollegen weisen bei dieser Gelegenheit hin, dass dann bei Schäden am Auto, beispielsweise durch falsches Ansetzen oder Abrutschen der Wagenheber, nur diejenigen auf der sicheren Seite sind, die eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen haben, die auch Eigenschäden abdeckt. Bei Teilkasko muss der Autobesitzer aus eigener Tasche für alle Schäden aufkommen.