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BVK Bundesverband Kraftwerksnebenprodukte e.V. Niederkasseler Kirchweg 97 40547 Düsseldorf, Deutschland http://www.bvk-online.com
Ansprechpartner:in Dr. Hans Thamm +49 211 579195
BV
BVK Bundesverband Kraftwerksnebenprodukte e.V.

REACH auch für Kraftwerksnebenprodukte

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die REACH-Verordnung ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. REACH steht für Anmeldung (Registration) Bewertung (Evaluation) und Zulassung (Authorisation) chemischer Stoffe. Mit der REACH-Verordnung sollen Mensch und Umwelt besser als bisher vor möglichen Risiken beim Umgang mit Chemikalien geschützt werden. Dazu sind alle Chemikalien in der Europäischen Union systematisch auf ihre Umwelt- und Gesundheitswirkungen zu prüfen. Abfälle sind von der Verordnung nicht betroffen.

Nach Auffassung der Energiewirtschaft sind die Kraftwerksnebenprodukte Flugasche, Schmelzkammergranulat, Kesselsand und REA-Gips registrierungspflichtig, da sie als Baustoffe vermarktet werden.

Auf Grund der ungeklärten Rechtslage ist beabsichtigt, diese Stoffe bis 1. Dezember 2008 vorregistrieren zu lassen, da man sonst Gefahr läuft, sie nicht mehr verwenden oder vermarkten zu dürfen.

Die Vorregistrierung und Registrierung muss jeder EU-Hersteller (oder Importeur von Stoffen außerhalb der EU in die EU) von Kraftwerksnebenprodukten selber vornehmen.

Gemeinsam organisieren die Verbände VGB PowerTech e.V.; VDEW, Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V.; BVK, Bundesverband Kraftwerksnebenprodukte e.V. und Bundesverband der Gipsindustrie e.V. einheitliche Vorregistrierungen und Registrierungen für Kraftwerksnebenprodukte. Die damit verbundenen technischen Dossiers sollen dann im Rahmen noch zu bildender Konsortien von den jeweiligen Konsortial-Mitgliedern (Herstellern von Kraftwerksnebenprodukten) genutzt werden können. Konsortialverträge hierzu sollen ausgearbeitet werden.
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