Nach Auffassung der Energiewirtschaft sind die Kraftwerksnebenprodukte Flugasche, Schmelzkammergranulat, Kesselsand und REA-Gips registrierungspflichtig, da sie als Baustoffe vermarktet werden.
Auf Grund der ungeklärten Rechtslage ist beabsichtigt, diese Stoffe bis 1. Dezember 2008 vorregistrieren zu lassen, da man sonst Gefahr läuft, sie nicht mehr verwenden oder vermarkten zu dürfen.
Die Vorregistrierung und Registrierung muss jeder EU-Hersteller (oder Importeur von Stoffen außerhalb der EU in die EU) von Kraftwerksnebenprodukten selber vornehmen.
Gemeinsam organisieren die Verbände VGB PowerTech e.V.; VDEW, Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V.; BVK, Bundesverband Kraftwerksnebenprodukte e.V. und Bundesverband der Gipsindustrie e.V. einheitliche Vorregistrierungen und Registrierungen für Kraftwerksnebenprodukte. Die damit verbundenen technischen Dossiers sollen dann im Rahmen noch zu bildender Konsortien von den jeweiligen Konsortial-Mitgliedern (Herstellern von Kraftwerksnebenprodukten) genutzt werden können. Konsortialverträge hierzu sollen ausgearbeitet werden.