Wenn Ihr schöner Baum krank wird –
Haftungsfragen rund um Bäume auf eigenen Grundstücken.
Eigentümer haften für Schäden Dritter durch eigene kranke Bäume
Vorbeugen bewahrt vor Schadensersatz und strafrechtlichen Folgen.
Die Geschichte und Erkenntnis dazu:
Unsere Weide am südlichen Ende unseres Grundstücks, ca.6 m von unserer Grundstücksgrenze und zu einer Landesstraße hin hat uns seit über 30 Jahren begleitet. Wunderschön anzusehen hatte sie 4 starke Hauptstämme, die alle aus einem massiven Stamm in ca. 1 m Höhe herausgetrieben waren. Mit den Jüngsten Trieben hatten diese ca. 12 -20 m an Höhe erreicht.
Ein stattlicher Baum mit einem angenehmen Schattenwurf, da er am Südende unseres Grundstücks steht. Nebenbei war er auch noch ein sehr guter Sichtschutz zur Landesstraße und den gegenüber liegenden Häuser.
Vor vier Jahren nahm das Schicksal erstmals seinen Lauf. Der Richtung Norden zu unserem Haus weisende Stamm brach in einer stürmischen Nacht und lag in seiner ganzen Länge von fast 20 m auf unserer Rasenfläche. Ohne jegliche Kollateralschäden. Bei Betrachtung der sehr weit unten gelegenen Bruchstelle war festzustellen, dass der Stamm innen ausgehöhlt und morsch war, trotz seiner junge Triebe an der Spitze.
Wir begutachteten mit Fachleuten die Weide und stellten fest, dass die 3 restlichen Stämme noch stabil waren und elastisch reagierten, nahmen zur Sicherheit jedoch an allen 3 Stämmen die bis zu 5 m hohen Spitzen der Jungtriebe ab.
Drei Jahre später, im Sommer 2019 passierte es dann: der nach Süden weisende Stamm, brach während eines Gewittersturms und stürzte auf die Landstraße. Da er noch etwas am Hauptstamm fest hing wurde er von unserer massiven Gabionen Umzäunung abgefangen. Er hing jedoch in ca. 2 m Höhe mit dem Hauptstamm quer über die komplette Fahrbahn der dahinter liegenden Landesstraße und seine Nebenäste versperrten die Fahrbahn komplett.
Ein Wunder, dass kein Personen- oder Sachschaden Dritter entstanden war.
Ein netter Nachbar informierte mich sehr zeitnah und wir konnten gemeinsam Straße, Geh- und Fahrradweg mit Kettensäge und starken Astscheren von Stamm- und Astwerk befreien. An der Bruchstelle stellten wir fest, dass auch dieser Stamm krank war und bereits früher hätte gefällt oder stark eingekürzt werden müssen.
Nun war es endgültig soweit, die Weide mit den verbliebenen beiden Hauptstämmen erheblich zurückzuschneiden oder gar komplett zu fällen. Ich gab einem GALA Bau Unternehmen den entsprechenden Auftrag, die beiden verbliebenen Hauptstämme bis ins gesunde Holz zurück zu schneiden. Dabei wurde festgestellt, dass auch der nach Osten weisende Stamm bis fast zum Hauptstamm krank war und entfernt werden musste. Lediglich der letzte Stamm „überlebte“ bei einer Rest Höhe von ca. 5 m gesundes Holz.
Fazit: Weiden wachsen schnell und üppig und können auf einem großen Grundstück Blickfang, Schattenspender und Sichtschutz in Einem sein. Doch das Holz ist leicht und nach Jahren nicht mehr stabil. Deshalb muss die Gesundheit – auch anderer Bäume – regelmäßig überprüft werden. Dies ist eine „Kardinalpflicht“ jedes Baumbesitzers. Ein Versäumnis kann erhebliche juristische Konsequenzen von Schadensersatzforderung, Schmerzensgeld über die Einforderung der Krankheitskosten der Krankenkasse bis zur strafrechtlichen Betrachtung nach sich ziehen. Ganz gleich, ob das Familienmitglied im eigenen Garten von herabstürzenden Ästen verletzt wird oder ein Fremder oder eine Sache außerhalb des Grundstücks, es ist meist vermeidbar. Geschieht ein Unglück durch umstürzende gesunde Bäume, so handelt es sich um höhere Gewalt.
In unserem Fall sind wir durch viel Glück einer Schädigung Dritter entgangen.
Peter J. O. Bartz, 25.11.2019, GF der bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH