2021 wurden mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) wichtige Regelungen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe als Reform im Sozialgesetzbuch VIII eingeführt. Ziel der geplanten Inklusiven Lösung ist die gemeinsame Zuständigkeitsübernahme der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen und deren Familien – unabhängig vom Vorliegen oder von der Art einer Beeinträchtigung.
Wie sich Mitarbeitende öffentlicher und freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Träger der Eingliederungshilfe bedarfsgerecht und handlungsorientiert auf diesen Paradigmenwechsel vorbereiten können, steht im Mittelpunkt eines Pilotprojekts, das die Kreisverwaltung des Kreises Groß-Gerau in Kooperation mit der Evangelischen Hochschule Darmstadt (EHD) durchgeführt hat. Auf Basis einer engen Verzahnung von Wissenschaft und Praxis entstand ein evaluiertes Weiterbildungskonzept, das am Weiterbildungsinstitut der EHD – der Campus 3L gGmbH - als Qualifizierungslehrgang angeboten wird. Es soll die Mitarbeitenden dazu befähigen, strukturelle Voraussetzungen und Handlungsoptionen für eine Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen im Sozialraum zu schaffen.
„Dabei geht es zunächst darum, ein gemeinsames Inklusionsverständnis dahingehend zu entwickeln, dass alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in einem kooperativen Prozess für alle Kinder und Jugendliche zugänglich und nutzbar gemacht werden“, erläutert Prof. Dr. Anne-Dore Stein von der Evangelischen Hochschule Darmstadt. „Die individuellen Bedarfslagen können hier sehr unterschiedlich sein. Für eine erfolgreiche Inklusive Lösung sind differenzierte Unterstützungsangebote in inklusiven Settings deshalb besonders wichtig.“
Kern der Weiterbildung „QinkL“ ist, Partizipation über gemeinsame Wege der Kommunikation und der Kooperation zu ermöglichen. Dabei spielt die individuelle Kompetenzförderung von Mitarbeitenden ebenso eine Rolle wie die interdisziplinäre, multiprofessionelle Planung von Team-, Organisations- und Netzwerkstrukturen, die Entwicklung von inklusiven Schutzkonzepten oder der Erwerb von Interaktions- und Kommunikationsstrategien.
„QinkL” vermittelt mit Hilfe ausgewiesener Expert*innen aus Wissenschaft, Fachpraxis und Selbstvertretung ausgewählte Inhalte, die den Teilnehmenden den neuen Rechtskurs in der Kinder- und Jugendhilfe verdeutlichen und Möglichkeitsräume in der praktischen Umsetzung aufzeigen. Hierzu gehören einerseits komplexe theoretische Hintergründe, andererseits Chancen des Perspektivwechsels durch Berichte Betroffener“, sagt Miriam Eicke, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsprojekt “QinkL” und Dozentin am Campus 3L.
Im September hat ein zweiter Durchlauf des Zertifikatslehrgangs begonnen. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 96 Unterrichtseinheiten (12 Tage à 8 Unterrichtseinheiten). Inhaltlich ist die Qualifizierung in drei Module unterteilt, die jeweils einzeln gebucht werden können. Der Start eines neuen Zertifikatslehrgangs ist für Herbst 2025 geplant.
Nähere Informationen finden Interessierte unter https://campus-lll.de.