Auch für die Schule selbst gibt es dadurch eine Menge positiver Neuerungen: Unsere Altenpflegeschule geht in einen Prozess der Neuorientierung und wird zukünftig auch mit Kliniken kooperieren, um innerhalb des neuen Berufsbildes zu beschulen. Die Schulleitung, Frau Philbert-Hasucha und der Koordinator der Altenpflegeschule, Herr Kramer, befinden sich dazu bereits in Gesprächen, welche einen erfolgreichen Start der Kooperationen vorbereiten.
Laut eines Berichts auf dem Berliner Pflegekongress vom 30. Januar wird das neue Pflegeberufegesetz Ende 2015 in die Lesung des Bundestages gehen. Konkrete Inhalte des neuen Gesetzes sind noch nicht bekannt, Grundlegendes jedoch durchaus: Das Gesetz soll die Ausbildungen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege vereinheitlichen. Hintergrund dafür ist der drohende Fachkräftemangel in der Pflegebranche. Selbstverständlich ist keine vollständige Vereinheitlichung möglich und auch in Zukunft werden Spezialisierungen für die einzelnen Bereiche benötigt. Beispielsweise muss das Personal in der Kinderpflege jeweils andere Ansprüche erfüllen als Pflegepersonal, welches für ältere Menschen zuständig ist. Nach dem Pflegeberufegesetz soll es jedoch eine gemeinsame dreijährige Grundausbildung für alle geben. Eine fachspezifische Ausbildung mit Spezialwissen für Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege erfolgt dann im Anschluss an diese Grundausbildung.
In der Altenpflegeschule von Campus Berlin laufen die Vorbereitungen auf diese neue Herausforderung auf Hochtouren. Für unsere Auszubildenden heißt es aber nun erstmal, den ersten Schritt zu genießen, weil sie bald kein Schuldgeld mehr aufbringen müssen!