Einen Antrag auf Energiebeihilfe können Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen stellen, die durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden, aber keinen unmittelbaren Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Im Fokus stehen Rentnerinnen und Rentner, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbeschäftigte. Auch Beziehende von Wohngeld, Kinderzuschlag oder BAföG können durch die Energiebeihilfen unterstützt werden, wenn dadurch ein Bezug von umfassenden staatlichen Leistungen vermieden werden kann.
In den Beratungsstellen der Caritas stehen die Mitarbeitenden in ganz Württemberg bereit, um bei der Antragstellung zu unterstützen. Diese ist unkompliziert und erfolgt über ein Formular in Verbindung mit Nachweisen über die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung und die Einkommen des Haushalts. Für die Jahre 2022 bis 2024 können betroffene Haushalte jeweils einmalig einen Antrag stellen.
„Wir haben mit der Caritas eine gute Form gefunden, die zusätzlichen Kirchensteuermittel unmittelbar und unkompliziert an Haushalte weiter zu geben, die durch die Energiekrise übermäßig belastet sind“, so Dr. Clemens Stroppel, Generalvikar der Diözese Rottenburg-Stuttgart. „Menschen, die bisher über die Runden gekommen sind, sollen so Unterstützung in akuter Belastung erfahren.“ Für Diözesan-Caritasdirektorin Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock sollen die Nachzahlungen für Energie oder gestiegene Abschlagszahlungen kein Grund sein, dass „eine Armutsspirale in Gang kommt oder die Menschen verzweifelt sind. Wir sind froh, hier niederschwellig und unbürokratisch helfen und beraten zu können“.