Nach langem Ringen hat der Aufsichtsrat als höchstes Kontrollgremium der Stiftung Liebenau heute die Aufnahme der kirchlichen Grundordnung für die Altenpflegegesellschaft Liebenau Leben im Alter anerkannt und notariell beurkunden lassen. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, damit die LiLA-Mitarbeitenden ab dem kommenden Jahr nach den Arbeitsvertraglichen Richtlinien der Caritas (AVR) beschäftigt werden können.
Caritas begrüßt Aufsichtsratsbeschluss der Liebenau
Mitarbeitende der Liebenau Leben im Alter ab Januar im Caritas-Tarif
Nach langem Ringen hat der Aufsichtsrat als höchstes Kontrollgremium der Stiftung Liebenau heute die Aufnahme der kirchlichen Grundordnung für die Altenpflegegesellschaft Liebenau Leben im Alter anerkannt und notariell beurkunden lassen. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, damit die LiLA-Mitarbeitenden ab dem kommenden Jahr nach den Arbeitsvertraglichen Richtlinien der Caritas (AVR) beschäftigt werden können.