Die Teilnahmebedingungen: Die Beiträge müssen einen Bezug zu Baden-Württemberg haben und zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2024 in einem Presseorgan veröffentlicht, im Rundfunk- oder Fernsehen ausgestrahlt oder online erschienen sein.
Insgesamt werden drei Preise mit einem Preisgeld von insgesamt 6.000 Euro vergeben. Die eingereichten Artikel und Beiträge müssen nicht zwingend über die Arbeit von Caritas und Kirche berichten, sondern können auch Geschichten von Menschen, sozialen Initiativen oder Projekten erzählen.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine fünfköpfige Jury bestehend aus Journalist*innen und Vertreter*innen der Caritas. Die Preisverleihung erfolgt im Februar nächsten Jahres.
Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen finden Sie unter:
www.caritas-journalistenpreis.de
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