Offensichtlich als Gegenreaktion auf die Klageeinreichung durch CZMI hat Optovue am 11. Juni 2007 bei einem US-Gericht eine so genannte negative Feststellungsklage eingereicht. In dieser Feststellungsklage, die vor dem Bundesgericht in Nord-Kalifornien verhandelt wird, behauptet Optovue, dass CZMI und Optovue unterschiedlicher Ansicht darüber seien, ob Optovue Mittel des unlauteren Wettbewerbs eingesetzt habe. Insgesamt wird dies von Optovue bestritten. Die CZMI wird in diesem Zusammenhang alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen und angemessen hierauf reagieren.
CZMI begrüßt prinzipiell einen fairen Wettbewerb am Markt. Gleichzeitig allerdings unternimmt das Unternehmen alle notwendigen Anstrengungen, um sein geistiges Eigentum und seine Geschäftsgeheimnisse zu schützen. „Besonders weil es sich um einen ehemaligen leitenden Angestellten handelt, der innerhalb Gesellschaft eine Vertrauensposition inne hatte und Zugang zu hochsensiblen Informationen hatte, empfinden wir das Verhalten seitens Optovue als befremdlich. Dass Opotvue vorsorglich eine eigene Klage eingereicht hat, zeigt aus unserer Sicht, wie ernst unsere Aussagen dort genommen werden. Wir gehen davon aus, dass im Rahmen dieses Gerichtsverfahren am Ende die Fakten siegen werden,“ sagte Ulrich Krauss, Sprecher des Vorstands der Carl Zeiss Meditec AG.