Die CDU-Fraktion hatte Ende Mai einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Abgeordnetengesetzes in den Landtag gebracht. Die darin enthaltenen Änderungen sollen aber nur für Abgeordnete gelten, die 2009 zum ersten Mal in den Landtag einziehen.
Diesen „dreisten“ Vorschlag der CDU-Fraktion hat die Landtagsverwaltung nun in einem Gutachten als „verfassungswidrig“ eingestuft, weil er gegen den so genannten „formalisierten Gleichheitsgrundsatz“ verstoße. Dieser Gleichheitsgrundsatz besagt, dass jedem Abgeordneten eine gleich hohe Entschädigung zusteht - unabhängig von Art, Dauer und Aufwand seiner parlamentarischen Tätigkeit. „Die CDU-Fraktion konnte offensichtlich auch der Landtagsverwaltung keine juristisch wasserdichte Erklärung anbieten, warum alle derzeit im Landtag sitzenden Abgeordneten von den Kürzungen bei der Altersversorgung ausgeschlossen sein sollen“, so Höhn. Er verwies auf die Vorschläge der SPD-Fraktion, die eine Senkung der Altersversorgung von 75 Prozent auf 71,75 Prozent, die Abschaffung des Sterbegeldes sowie eine Ankopplung an das gesetzliche Rentenalter für Abgeordnete vorsehen und die im Gegensatz zu den Vorschlägen der CDU grundsätzlich auch für die jetzigen Landtagsabgeordneten gelten sollen.
Höhn forderte die CDU-Fraktionsvorsitzende deshalb auf, das Gutachten zu respektieren und schnell die entsprechenden Verbesserungen am CDU-Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. „Wer wie Frau Lieberknecht seit Wochen beim Haushalt die Platte vom Konsolidieren und Gestalten spielt, der sollte bei sich selbst anfangen und Einsparungen bei möglichst vielen Abgeordnetenrenten zulassen“, sagte Höhn.