Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 37404

Centrale für Mediation in der Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln, Deutschland http://www.centrale-fuer-mediation.de
Ansprechpartner:in Frau Dr. Karen Engler +49 221 93738820
Logo der Firma Centrale für Mediation in der Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH
Centrale für Mediation in der Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH

Alternative Konfliktlösung: Neue EU-Richtlinie regelt Mediation in Zivil- und Handelssachen

(lifePR) (Köln, )
Der Europäische Rat hat eine "Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen" beschlossen. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments gilt als sicher. Die Regelung wird damit voraussichtlich ab Mitte 2008 in allen Mitgliedstaaten mit der Ausnahme Dänemarks gelten. Die nationalen Gesetzgeber haben dann drei Jahre Zeit, sie in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Mediation ist ein auf Freiwilligkeit beruhendes, alternatives Konfliktlösungsverfahren. Die Parteien suchen dabei selbstbestimmt nach zukunftsorientierten Lösungen. Unterstützt werden sie von einem fundiert ausgebildeten Dritten, dem Mediator, der jedoch neutral bleibt und sich auf die Rolle eines Verhandlungshelfers beschränkt.

In vielen Streitfällen, wenn etwa der eigentliche Konflikt auf der Werte- oder Beziehungsebene abläuft oder wenn die Parteien einander dauerhaft persönlich oder geschäftlich verbunden sind, ist eine gütliche Einigung durch Mediation einem Gerichtsverfahren oft vorzuziehen. Denn sie verfolgt immer das Ziel, Lösungen zu finden, bei denen alle Seiten gewinnen. Obwohl die Mediation in vielen Bereichen immer mehr Bedeutung erlangt, existiert in Deutschland bislang keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung. Erste Vorstöße gibt es lediglich auf Landesebene.

In den Anwendungsbereich der neuen EU-Richtlinie fallen nicht nur zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten im engeren Sinne, sondern auch innerbetriebliche Konfliktregulierungen im Arbeitsrecht, nicht dagegen verwaltungsrechtliche Streitigkeiten. Sie regelt zudem nur grenzüberschreitende Konfliktfälle, d.h. solche, in denen die Streitparteien ihren Wohnsitz in verschiedenen Mitgliedstaaten haben. Das Regelwerk legt den EU-Staaten aber nahe, das nationale Umsetzungsrecht auch auf innerstaatliche Mediationsverfahren zu erstrecken.

Inhaltlich verlangt die Richtlinie von den Mitgliedstaaten vor allem, die Vertraulichkeit der Mediation sowie die Vollstreckbarkeit von Mediationsvergleichen zu gewährleisten. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Mediation durch Qualitätssicherungsmaßnahmen zu fördern. Sie sollen die Entwicklung und Einhaltung von freiwilligen Verhaltenskodizes vorantreiben, sonstige Maßnahmen der Qualitätskontrolle unterstützen sowie die Aus- und Fortbildung von Mediatoren fördern.

Insgesamt setzt das Regelwerk wichtige Impulse, indem es an relevanten Schnittstellen zwischen Gerichts- und Mediationsverfahren für einheitliche Maßstäbe sorgt. Der deutsche Gesetzgeber ist nun gefordert, das nationale Recht an die Vorgaben der EU-Richtlinie anzupassen.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.