- Erspartes als Festgeld anlegen statt Sondertilgung bringt 4.690 Euro mehr Ertrag
- Bestes Festgeldkonto aus Deutschland mit fünf Jahren Laufzeit bietet 4,00 Prozent eff. p. a.
„Für Immobilienbesitzer*innen lohnt sich dank der aktuell hohen Zinsen auf Festgeld die Eröffnung eines Sparkontos mehr als eine Sondertilgung“, sagt Dr. Moritz Felde, Geschäftsführer Finanzservice bei CHECK24. „Wer sein Eigenheim in der Niedrigzinsphase zwischen 2018 und Anfang 2022 zu einem günstigen Zinssatz finanziert, der kann mit einem Festgeldkonto mit höheren Zinsen mehr Rendite erzielen, als eine Sondertilgung an Zinskosten sparen würde.“
Erspartes als Festgeld anlegen statt Sondertilgung bringt 4.690 Euro mehr Ertrag
Wer im Dezember 2021 eine Baufinanzierung in Höhe von 400.000 Euro zu einem Sollzinssatz von 1,12 Prozent und einer zehnjährigen Sollzinsbindung aufgenommen hat und Rücklagen gebildet hat oder beispielsweise ein Erbe antritt, könnte nun zwei Jahre später eine Sondertilgung vornehmen. Liegt diese in Höhe von 50.000 Euro, verringert sich die Anzahl der zu zahlenden Raten und das bringt am Ende der Zinsbindung eine Ersparnis von etwa 4.685 Euro
Legen Verbraucher*innen stattdessen für die fünf folgenden Jahre 50.000 Euro auf einem deutschen Festgeldkonto mit der momentanen Verzinsung in Höhe von 4,00 Prozent eff. p. a. an, ist eine Rendite von 10.833 Euro möglich. Wird der jährliche Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro genutzt, sind 5.000 Euro steuerfrei und auf die übrigen 5.833 Euro fallen noch 25 Prozent1 Kapitalertragssteuer an. So ergibt sich eine Gesamtrendite nach Steuern in Höhe von 9.375 Euro und damit 4.690 Euro Ersparnis mehr als durch die Sondertilgung bei der Baufinanzierung.
„Das Festgeld ist auch für Sparer*innen ohne laufende Baufinanzierung eine sehr attraktive Anlageform“, sagt Dr. Moritz Felde. „Sicherheitsbewusste Anleger*innen können ihre Ersparnisse mit langen Laufzeiten für die kommenden Jahre zu hohen Zinsen anlegen. Dadurch sind historisch hohe Renditen möglich.“
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1Beispielrechnung ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer