Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 930739

CHECK24 Consulting GmbH Erika-Mann-Str. 62 - 66 80636 München, Deutschland http://www.check24.de
Ansprechpartner:in Herr Edgar Kirk 089 2000 47 1175

Preisbremsen: Strom und Gas bei über 1.000 Grundversorgern deutlich teurer als 2022

CHECK24-Presseinformation

(lifePR) (München, )
CHECK24 fasst die wichtigsten Entwicklungen der Energiepreise für Verbraucher*innen zusammen.


1. Trotz Preisbremsen über 1.000 Fälle von Preiserhöhungen in der Strom- und Gasgrundversorgung 2023
2. Energiepreise im Großhandel deutlich gefallen
3. Strom- & Gaspreisbremse entlasten Familie um knapp 1.300 Euro


4. Heizen mit Öl nach Inkrafttreten der Gaspreisbremse teurer als mit Gas

1. Über 1.000 Fälle von Preiserhöhungen in der Strom- und Gasgrundversorgung

Strom: Für 2023 gibt es trotz Berücksichtigung der Preisbremse 680 Fälle von Preiserhöhungen in der Stromgrundversorgung. Betroffen davon sind rund 8,8 Millionen Haushalte. Die Erhöhungen betragen im Schnitt 38,1 Prozent im Vergleich zum 30. September. Das entspricht Mehrkosten von durchschnittlich 586 Euro bei einem Verbrauch von 5.000 kWh (vierköpfige Familie).

Ohne die Strompreisbremse hätten Verbraucher*innen in diesen Fällen sogar 57,6 Prozent bzw. 911 Euro mehr zahlen müssen.

Gas: Für 2023 gibt es trotz Preisbremse 397 Fälle von Preiserhöhungen in der Gasgrundversorgung. Betroffen davon sind rund 3,2 Millionen Haushalte. Die Erhöhungen betragen im Schnitt 25,2 Prozent im Vergleich zum 30. September. Das entspricht Mehrkosten von durchschnittlich 500 Euro bei einem Verbrauch von 20.000 kWh (vierköpfige Familie im Reihenhaus).

Ohne die Gaspreisbremse hätten Verbraucher*innen sogar 60,8 Prozent bzw. 1.302 Euro mehr als am 30. September zahlen müssen.
 

Bei 150 Gasgrundversorgern zahlen Kund*innen unter Berücksichtigung der Gaspreisbremse 2023 weniger als im September 2022. Rund 1,8 Millionen Haushalte profitieren hiervon. Die durchschnittliche Entlastung beträgt im Schnitt 7,1 Prozent bzw. 248 Euro. Ohne Berücksichtigung der Gaspreisbremse wären die genannten Preise um 20,9 Prozent gestiegen.


2. Energiepreise in Großhandel deutlich gefallen

– Der Strompreis an der Börse (EEX, Day Ahead Auktion volumengewichtet) ist  aufgrund der günstigen Witterung für die Erzeugung von Windkraft und gesunkenen Gaspreisen deutlich gefallen. Im Dezember 2022 lag er im Schnitt bei 244 Euro pro Megawattstunde. Im Januar 2023 kostet eine Megawattstunde Strom bisher durchschnittlich 95 Euro – ein Minus von 61 Prozent.
 

– Der Gaspreis im Großhandel ist unter anderem aufgrund der milden Witterung in den vergangenen Tagen auf den niedrigsten Stand seit über einem halben Jahr gefallen. Heute kostet eine Megawattstunde Gas rund 70 Euro (Dutch TTF Natural Gas Futures für Februar). So wenig kostete Gas zuletzt Ende Februar 2022. Im Vergleich zum Höchststand im August von 346 Euro/MWh ist das ein Preisrückgang von 80 Prozent.

3. Strom- & Gaspreisbremse entlasten Familie um knapp 1.300 Euro

–  Der Strompreis wird rückwirkend zum Januar für ein Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose auf 40 ct. pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Nimmt man einen aktuellen durchschnittlichen Strompreis von 46,7 ct/kWh an, wird eine Familie (5.000 kWh) im Jahr um 268 Euro bzw. elf Prozent entlastet.


– Ein Single mit einem Verbrauch von 1.500 kWh würde um 80 Euro (elf Prozent) entlastet werden.

„Viele Stromkund*innen profitieren von der Strompreisbremse“, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Jedoch sollten sie trotz der Strompreisbremse regelmäßig ihren Stromtarif überprüfen, um die nicht gedeckelten Kosten zu optimieren. Da bereits erste Neukundentarife unterhalb von 40 Cent je Kilowattstunde angeboten werden, ergeben sich darüber hinaus zusätzlich deutliche Einsparpotenziale - auch ganz ohne Strompreisbremse."
 

– Auch der Gaspreis wird rückwirkend zum Januar für 80 Prozent des jeweiligen Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Aktuell zahlen Verbraucher*innen durchschnittlich 18,4 Cent je Kilowattstunde (CHECK24-Gaspreisindex).
 
– Eine Familie (Verbrauch: 20.000 kWh) würde durch die Gaspreisbremse um 1.024 Euro pro Jahr entlastet werden, ein Single (5.000 kWh) um 256 Euro. Das entspricht rund 28 Prozent.

– „Die Gaspreisbremse entlastet Verbraucher*innen“, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Das maximale Sparpotenzial erreichen sie nur durch den Wechsel in einen günstigen Tarif. Aktuell gibt es je nach Region wieder Angebote, die deutlich günstiger sind als die örtliche Grundversorgung.“
 

4. Heizen mit Öl nach Inkrafttreten der Gaspreisbremse teurer als mit Gas


– Ein Musterhaushalt (2.000 Liter, Familie im Reihenhaus) zahlt aktuell im Schnitt 2.681 Euro im Jahr für Heizöl. Im Vergleich zum Vormonat sinkt der Preis um 17 Prozent. Im Vorjahresmonat zahlten Verbraucher*innen 1.727 Euro. Aktuell zahlen Verbraucher*innen rund 55 Prozent mehr als im Vorjahr.

– Heizt ein Musterhaushalt (Familie im Reihenhaus) mit Öl werden im Schnitt 2.681 Euro fällig – ein Plus von fünf Prozent gegenüber dem Musterhaushalt mit Gasheizung. Mit Inkrafttreten der Gaspreisbremse im Januar zahlt ein Musterhaushalt mit Gasheizung im Schnitt 2.560 Euro im Jahr.

CHECK24 Consulting GmbH

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige Hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 350 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 300 Autovermietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften, über 75 Pauschalreiseveranstaltern und Dienstleistern aus ca. 70 Kategorien das für sie passende Angebot. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung. Zur CHECK24 Gruppe gehört auch die C24 Bank. CHECK24 hat seinen Hauptsitz in München und ist an 18 weiteren Standorten in Deutschland vertreten.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.