Durch die Limited mit einer Mindeststammeinlage von 1,50 Euro sind die Unternehmer ab Geschäftsaufnahme auch ohne Notar sofort von der persönlichen Haftung befreit und können auch weiterhin über ihren Gewinn frei verfügen. Anders dagegen bei der für 2008 angekündigten Ein-Euro-GmbH, die als GmbH-light konzipiert ist und aus Regierungssicht eine Antwort auf die in allen Branchen längst spürbare Präsenz der britischen Limited in Deutschland geben soll. Das Konzept der Bundesregierung sieht vor, dass Teile des Gewinns zunächst zur Auffüllung der Stammeinlage bis in eine Höhe von 10.000 Euro eingesetzt werden müssen. Dr. Christian Rollmann, Vorstand der Bonner Foris AG, die in Deutschland die meisten in- und ausländischen Kapitalgesellschaften verkauft, sieht im direkten Vergleich zum englischen Unternehmensmodell noch weitere Nachteile.
„Erstens sieht der Gesetzesentwurf immer noch eine Nachhaftung bis zu 10.000 Euro des Unternehmers vor. Zudem bleibt der Gang zum Notar obligatorisch, drittens handelt es sich um eine völlig unbekannte und neue Rechtsform, die im internationalen Geschäft gänzlich neu etabliert werden muss.“ Insoweit sei es schon erstaunlich, dass sich der deutsche Gesetzgeber im Rahmen gewollt zunehmender Internationalisierung und Vereinheitlichung mit dem neuen Konstrukt, das der Ltd. kaum „das Wasser reichen kann“, nun doch noch einen Alleingang in Sachen Gesellschaftsrecht zutraut, sagte Rollmann.
In den zurückliegenden vier Jahren haben mehr als 50.000 Limiteds mit Niederlassungen in Deutschland die Wirtschaftspraxis nachhaltig verändert. Jede dritte Kapitalgesellschaft erblickt als Ltd. und nicht als GmbH das Licht der deutschen Unternehmenswelt. Seit der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 13. März 2003 die vollrechtliche Gleichstellung ausländischer Kapitalgesellschaften gegenüber der GmbH fixiert hat, reißt die Limited-Nachfrage mit geschätzten 1.500 Neufirmen pro Monat nicht ab. Mehr als die Hälfte davon gehen auf das Konto von Go Ahead-Gründer Michael Silberberger. „Wir haben damals den großen Nutzen, den das englische Modell für deutsche Unternehmen bringen kann, zwar vorausgesehen, waren dennoch von dem gewaltigen Zuspruch überrascht.“
Nach Go Ahead-Informationen wird die „private company“ in jüngster Zeit verstärkt von kleinen und mittleren Unternehmen speziell auch zum Steuersparen geordert. Dafür bietet sich die Holdingbildung mit zwei Limiteds an. In Zeiten hoher Flexibilität und Risiken auf der einen und zugleich beständig abnehmender Erträge und Handlungsspielräume auf der anderen Seite setzen Unternehmen jetzt ebenfalls auf die innovative Rechtsform der Limited & Co. KG. Nicht von ungefähr gilt dieses Unternehmenskonstrukt unter Experten als „Rechtsform des Jahres“.
Laut aktueller Auswertung von 30.000 Gründungen werden über 60 Prozent aller Limiteds in NRW, Bayern, Hessen und Baden-Württemberg gegründet. Dagegen weht der „Union Jack“ über Unternehmen in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen noch vergleichsweise selten.