Zwei anonymisierte Beispiele mit Klagebedarf und in der Regel recht hohem Streitwert: Arzthaftung: Wegen eines Bandscheibenvorfalls begibt sich C ins Krankenhaus A, wo die behandelnden Ärzte B die Notwendigkeit einer Operation attestieren. Als Folge der Operation erleidet C eine Querschnittslähmung. Eine Gutachterkommission kann einen Behandlungsfehler der behandelnden Ärzte nicht erkennen. Der C verlangt nun von A und B Schadensersatz und Schmerzensgeld. Erbrecht: Oder: A soll als Sohn von B und C nach deren Tod aufgrund eines gemeinsamen Testaments von B und C Alleinerbe werden. Nachdem B verstorben ist, verschenkt C beinahe das gesamte Vermögen an seine neue Freundin F. Als A dies nach dem Tod von C erfährt, klagt er gegen F auf Herausgabe des verschenkten Vermögens.
Als Erfinder der Prozessfinanzierung, bei der in aussichtsreichen Fällen ab 200.000 Euro Streitwert sämtliche Gerichts-, Anwalts-, Beweis- und ggf. Gutachterkosten übernommen werden, stellt ein Bonner Dienstleister jetzt sowohl einen Prozess- als auch einen Zinskostenrechner im Internet unter www.foris.de zur Verfügung, um schon weit im Vorfeld von juristischen Auseinandersetzungen etwaige Kosten transparent zu machen. Mit dem Prozesskostenrechner lassen sich die Honorare und Gebühren sowohl für den eigenen als auch für den fremden Anwalt und das Gericht in einem Schritt auf den Euro genau errechnen.
„Wir als Juristen erleben es immer wieder: Schon die Höhe der Prozesskosten wird unterschätzt: Vollkommen außer Acht lassen jedoch Richter und Anwälte die bis zum Schlusspunkt zu Lasten des Beklagten anfallenden Zinsen“, weiß FORIS-Vorstand Dr. Christian Rollmann. Die können bekanntlich bereits nach wenigen Jahren schon mehrere Zehntausend Euro ausmachen, wie der Internetrechner speziell zu Zinsen offenbart. Während sich bei einem Streitwert von 100.000 Euro die Prozesskosten nach Verhandlungen in erster Instanz, Berufung und Revision auf fast 40.000 Euro summieren, fallen bei einer angenommenen vierjährigen Gesamtstreitdauer Zinsen von über 30.000 Euro an.
Von der Prozesskostenfinanzierung konnten bei Gerichtsstreitigkeiten u. a. um Arzthaftung, Erbrecht oder Prospekthaftung in bisher mehreren Hundert Fällen auch Privatpersonen profitieren.
Kontakt:
FORIS AG, Bonn. www.foris.de profi@foris.de Tel: 0228-9575050