Basis dafür ist die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, dass Menschen mit Behinderungen bei der Internationalen Entwicklungszusammenarbeit aktiv einbezogen werden müssen. Das bedeutet, dass gesellschaftliche Strukturen inklusiv gestaltet sind, sodass sie allen Menschen mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten von Anfang an gerecht werden.
In einem konkreten Beispiel reicht es also nicht, einem kleinen Mädchen, das aufgrund einer körperlichen Behinderung nicht laufen kann und davon träumt, die Schule zu besuchen, einen Rollstuhl zu Verfügung zur stellen. Denn oft sind die Wege mit einem Rollstuhl nicht befahrbar. Wird daher ein neuer Weg geplant, müssen von Anfang an alle Dorfbewohner mit und ohne Behinderungen berücksichtigt und mit einbezogen werden. Schulen müssen so gestaltet werden, dass sie zugänglich für Kinder mit unterschiedlichen Behinderungen sind. Das Ergebnis ist eine deutlich höhere Lebensqualität für alle Menschen, egal ob sie eine Behinderung haben oder nicht.
"Durch die Inklusion von Menschen mit Behinderungen werden Gesellschaften vielfältiger und reicher werden," sagt CBM-Direktor Brockhaus und betont: "Uns ist bewusst, dass wir erst am Anfang dieser Entwicklung stehen. Wichtig ist: Wir steuern auf das Ziel zu, aber wir dürfen nicht nachlassen und auf halbem Wege stehen bleiben."
Das Hauptziel der CBM ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern zu verbessern. Die CBM ist von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Fachorganisation anerkannt und hat seit 2002 Beraterstatus bei den Vereinten Nationen (UN). Vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) wird die CBM zu den anerkannten und empfohlenen Spendenwerken gezählt.
Mehr Informationen unter www.cbm.de