Mit der Eröffnung eines ambulanten psychiatrischen Pflegedienstes im Landkreis Göppingen unterstützt die Christophsbad Klinikgruppe Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen im häuslichen Umfeld dabei, ihre Krankheit und die damit verbundenen Herausforderungen im Lebensalltag besser zu bewältigen. Zumeist handelt es sich um Klienten, die beispielsweise unter chronisch oder langwierig verlaufenden Depressionen, demenziellen Veränderungen, psychotischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder Angststörungen leiden. Der ambulante Pflegedienst, der im Teilhabeplan B des Landkreises Göppingen festgehalten wurde, kommt einem langjährigen Bedarf in der Region nach. Träger ist die zur Christophsbad Klinikgruppe gehörende Christophsheim GmbH unter der Leitung der Geschäftsführerin Dagmar Jungblut-Rassl.
"Der ambulante psychiatrische Pflegedienst ist ein Angebot, das die betroffenen Menschen direkt in ihrem gewohnten Lebensumfeld unterstützt und berät", so Dagmar Jungblut-Rassl. "Dadurch ergänzen wir nicht nur die psychiatrische ärztliche Behandlung, sondern tragen auch dazu bei, Behandlungsabbrüche und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden bzw. zu verkürzen. Unser Ziel ist es, die Lebensqualität der Klienten, ihrer Angehörigen und ihres sozialen Umfelds nachhaltig zu fördern und zu unterstützen." Die Pflegedienstleitung von "Christophorus" wird in den fähigen Händen von Cornelia Schäfer-Schneider (Dipl.-Pflegewirtin (FH)) liegen. "Mit der Einführung des ambulanten psychiatrischen Pflegedienstes festigt die Christophsbad Klinikgruppe ihre Position als führender Anbieter im Gesundheitswesen. Damit unterstreichen wir unser Engagement für die ganzheitliche Betreuung psychisch erkrankter Menschen im Landkreis Göppingen", betont Rudolf Schnauhuber, Geschäftsführer der Christophsbad Klinikgruppe.
Hintergrundinformationen:
Die Christophsheime „am Park“ und „am Hohenstaufenblick“ sind aufgrund ihrer Versorgungsverträge binnendifferenzierte Einrichtungen des SGB XI „Hilfe zur Pflege“ mit fachlicher Spezialisierung für psychiatrisch bzw. neurologisch erkrankte Pflegebedürftige und einer Leistungsvereinbarung nach § 125 SGB IX i.V.m. §7 LRV.
Bei uns finden Menschen ein Zuhause, denen aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit und schweren Erkrankung die persönliche Selbstversorgung, die Organisation ihres Alltags und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht mehr gelingt. Sie finden bei uns Raum und Zeit sich zu stabilisieren, um einen neuen Lebensabschnitt beginnen zu können. Unter dem Leitsatz „Miteinander leben – voneinander lernen“ bilden Mitarbeiter und Bewohner eine lernende Gemeinschaft.