Am 13.02.2023 hat die DKG die von ihr in Auftrag gegebene Auswirkungsanalyse vorgestellt: Diese zeigt nun deutlich, dass eine derartige Reform die aktuellen Finanzierungsprobleme nicht lösen wird – zumal noch nicht klar ist, in welcher Form und wann sie tatsächlich kommen wird. Um eine echte Reform zu erreichen, hat die DKG auch ein eigenes Konzept vorgelegt, an dessen Erstellung auch die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) mitgearbeitet hat. Nun fordern die DKG und die BWKG basierend darauf ein Vorschaltgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Nur so kann verhindert werden, dass Kliniken vor der großen Krankenhausreform Insolvenz anmelden müssen und dadurch kritische Versorgungslücken entstehen.
Alleine die politischen (Fehl-)Entscheidungen aus den letzten Monaten belasten die Krankenhäuser im Land mit 375 Millionen Euro. Nur wenige Krankenhäuser können aufgrund der Detailregelung die von der Bundesregierung versprochenen Energiehilfen in Anspruch nehmen. Gerade einmal 5 Prozent der Mittel aus dem Härtefallfonds konnten bislang abgerufen werden. Ein Inflationsausgleich fehlt bis dato komplett. „Die ungerechtfertigte Absenkung des DRG-Erlösvolumens im Rahmen der Ersatzvornahme zum DRG-Katalog, der belastende Eingriff in den Berechnungsmechanismus zum Landesbasisfallwert und die Energiehilfen, die überwiegend nicht bei den Krankenhäusern ankommen können, sind alles Faktoren, die uns das Leben schwermachen“, erläutert der Geschäftsführer der Christophsbad Klinikgruppe, Rudolf Schnauhuber. Als ersten Schritt zur Stabilisierung der Krankenhäuser wird die sofortige Rücknahme bzw. Korrektur dieser Maßnahmen gefordert.
„Diese Maßnahmen wirken sich auch belastend auf das Klinikum Christophsbad aus. Aus den landesweit berechneten Zahlen kann man grob ableiten, dass wir im Christophsbad im laufenden Jahr 2023 von einer Belastung unserer Budgets von bis zu 3,5 Millionen Euro ausgehen müssen“, so Schnauhuber.
„Die Tarifverhandlungen stehen an und auch hier werden wir mit den Kostenträgern alleine gelassen. Denn die Löhne werden deutlich stärker steigen als der Landesbasisfallwert und damit die Einnahmesteigerungen der Krankenhäuser. Die landes- und bundesweiten Krankenhäuser – und damit auch wir – brauchen vor der großen Klinikreform zwingend ein Vorschaltgesetz, das die wirtschaftliche Lage kurzfristig stabilisiert“, schließt sich Herr Schnauhuber der DKG- und BWKG-Forderung zum Vorschaltgesetz an.