Bislang liegt aus medizinischer Sicht der Fokus therapeutischer Interventionen ganz eindeutig im Bereich der Suizidprävention. Künftig ist zu erwarten, dass Psychiater aufgrund ihrer Fachlichkeit über die zu erwartende Gutachtenpflicht zur Klärung der Willensfreiheit in ethische Konflikte zwischen Suizidprävention und Suizidassistenz geraten. Was bedeutet dieses Recht auf Suizidassistenz im Besonderen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung? Wie lässt sich ethisch verantwortet das Verhältnis bestimmen zwischen Autonomie einerseits und Lebensschutz andererseits? „Wir sind stolz, dass wir als Ethikkomitee der Christophsbad Klinikgruppe dieses wichtige Thema nun in einer speziellen Fachtagung verhandeln können,“ erklärt Dr. med. Andrea Nägele, Fachärztin für Neurologie (Zusatzbezeichnung Palliativmedizin) und Vorsitzende des Ethikkomitees. Sie betont: „Renommierte Referenten wie beispielsweise Prof. Dr. med. Giovanni Maio werden uns wichtige Einblicke in die Debatten rund um Sterbehilfe und Suizidprävention verschaffen. Abschließend werden wir offene Fragen in einer Podiumsdiskussion erörtern. Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen!“
Die Fachtagung ist offen für alle Interessierten. Die Teilnahmegebühr beträgt 90,00 Euro pro Person. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird um eine Anmeldung bis zum 08. Januar 2024 gebeten (via E-Mail an fachtagung-ethik@christophsbad.de). Für die Veranstaltung wurden CME-Fortbildungspunkte beantragt.