Als „GENESEN“ gelten alle Personen, die einen Nachweis einer durchgemachten Infektion mittels PCR-Test, der maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt, erbringen.
Als vollständig „GEIMPFT“ gelten alle Personen, bei denen entweder die erste Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson oder die zweite Impfung von BioNTech, Moderna oder AstraZeneca mindestens 14 Tage zurückliegen.
Personen mit einer durchgemachten Infektion gelten als vollständig geimpft, wenn sie einen positiven PCR-Test, der mind. 28 Tage zurückliegt, und eine erhaltene Impfstoffdosis (von zwei) nachweisen können. Als Nachweis des Impfstatus kann der Impfpass oder eine Impfbescheinigung beim Pfortendienst des Klinikums vorgelegt werden.
Als „GETESTET“ gelten alle Personen ohne Symptome, die einen negativen Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Der Schnelltest muss durch eine offizielle Teststelle erfolgen. Für Besucher bietet das Klinikum Christophsbad in zwei eigenen Abstrichstellen Termine an, allerdings ist durch hohe Auslastung mit langen Wartezeiten zu rechnen. Deshalb sind alle Besucher gebeten, einen gültigen Schnelltest mitzubringen.
Beim Einlass muss die Identität des angemeldeten Besuchers nachgewiesen werden. Deshalb erfolgt der Zugang für alle Klinikbereiche ausschließlich über den Haupteingang des Klinikums Christophsbad in Haus 20. Dies gilt auch für den Zugang zur Klinik für Geriatrische Rehabilitation. Am Haupteingang werden die Gäste mit persönlichen Daten registriert. Das Besuchsformular mit den persönlichen Daten wird nach vier Wochen vernichtet. Eine FFP2-Maske ist erforderlich und muss während des kompletten Aufenthalts getragen werden. Diese kann mitgebracht oder am Eingang ins Klinikum erworben werden. Auch der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern und die Händehygiene ist unbedingt einzuhalten.