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Hermann Färber, MdB, zum Gespräch im Klinikum Christophsbad

Gesetzliche Vorgaben erschweren den geplanten Neubau des Christophsheims

(lifePR) (Göppingen, )
Besuch aus der Hauptstadt: Hermann Färber, der CDU-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Göppingen, erschien kürzlich zum Gespräch im Christophsbad Göppingen. Inhaltlich ging es hauptsächlich um die schwierige Finanzlage der bundesdeutschen Pflegeeinrichtungen und Kliniken. Vorausgegangen war eine Einladung von Rudolf Schnauhuber, Geschäftsführer der Christophsbad Klinikgruppe, und Dagmar Jungblut-Rassl, Geschäftsführerin der Christophsheim GmbH. Insbesondere der anstehende Christophsheim-Neubau, der aufgrund strenger gesetzlicher Vorgaben mit einem enormen finanziellen Aufwand einhergeht, stand im Fokus.

Zunächst erhielt Hermann Färber bei einer Hausführung einen umfassenden Einblick in die Räumlichkeiten des Christophsheims – dabei kam er auch mit dem ein oder anderen Mitarbeitenden ins Gespräch. Die beiden Geschäftsführenden stellten ihm anschließend das gesamte Unternehmen vor und betonten, wie wichtig die Einrichtungen der Christophsbad Klinikgruppe für die medizinische Versorgung innerhalb des Landkreises sind. Im Anschluss widmete sich das Trio in einem konstruktiven Austausch der schwierigen Finanzlage der bundesweiten Pflegeeinrichtungen und Kliniken.

In diesem Zusammenhang baten Frau Jungblut-Rassl und Herr Schnauhuber den Bundestagsabgeordneten um Unterstützung. „Transparenz ist für uns das A und O: In einem persönlichen Gespräch konnten wir Herrn Färber unsere Themen und die vor uns liegenden Herausforderungen erläutern und ihn so für unsere Belange sensibilisieren. Nun vertrauen wir darauf, dass er bei Gesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach ein gutes Wort für alle Heim- und Klinikträger einlegt. In der Hoffnung, dass daran anschließend Programme erarbeitet werden, die uns bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unter die Arme greifen“, so Rudolf Schnauhuber. Dagmar Jungblut-Rassl ergänzt: „Die Unterstützung durch die Politik ist für die Pflegeheim- und Klinikträger in diesen schwierigen und unsicheren Zeiten essenziell. Nur dann können die gesetzlich geforderten Neubauten überhaupt erst realisiert werden. Eine Finanzierung aus eigener Kraft ist für uns kaum zu stemmen.“

„Es ist beeindruckend zu sehen, mit wie viel Herz und Sachverstand die Patientinnen und Patienten versorgt und betreut werden. Damit bei der täglichen Arbeit die Pflege am Menschen im Vordergrund stehen kann und gleichzeitig beim Personal keine Überbelastung entsteht, brauchen die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Planungssicherheit, eine nachhaltige, ausreichende Finanzierung sowie weniger Bürokratie“, macht Färber deutlich. Dokumentation sei notwendig, gerade im Gesundheitsbereich, aber – so Färber weiter: „Sie darf nicht zu Lasten der Patientenversorgung auswuchern. Das führt zu Frust bei den Pflegekräften, schlimmstenfalls zur Abwanderung und damit zu noch größeren Personallücken.“

Die bundesdeutschen Pflegeeinrichtungen verfügen bereits jetzt über zu wenig Kapazitäten, um alle hilfsbedürftigen Menschen zu versorgen. Sollten die neu zu bauenden Pflegeeinrichtungen nicht mehr finanzierbar sein, bedeutet dies, dass langfristig Betten in der stationären Pflege abgebaut werden müssen. Währenddessen laufen die Planungen für einen durch die Landesheimbauverordnung notwendigen Ersatzneubau des Christophsheims am Park auf Hochtouren. Die Christophsbad Klinikgruppe stellt sich der Verantwortung und möchte ab 2028 unter anderem die geforderten Einzelzimmer umsetzen. Die Durchführung dieses Vorhabens bedeutet allerdings einen enormen finanziellen Aufwand. Aktuell liegen die Preise pro Pflegeheimplatz bei knapp 220.000 Euro. Die Baukosten für Pflegeheime haben sich in den vergangenen Jahren verdoppelt. Die Christophsheime sind Fachpflegeheime für neurologisch und psychiatrisch erkrankte Menschen. Die Bedürfnisse der herausfordernden Klientel spiegelt sich auch in der Bauweise wider: Eine gut geplante deeskalierende Bauweise ist unabdingbar – was sich wiederum in hohen Baukosten niederschlägt.

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Die Christophsheime „am Park“ und „am Hohenstaufenblick“ sind aufgrund ihrer Versorgungsverträge binnendifferenzierte Einrichtungen des SGB XI „Hilfe zur Pflege“ mit fachlicher Spezialisierung für psychiatrisch bzw. neurologisch erkrankte Pflegebedürftige und einer Leistungsvereinbarung nach § 125 SGB IX i.V.m. §7 LRV.

Bei uns finden Menschen ein Zuhause, denen aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit und schweren Erkrankung die persönliche Selbstversorgung, die Organisation ihres Alltags und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht mehr gelingt. Sie finden bei uns Raum und Zeit sich zu stabilisieren, um einen neuen Lebensabschnitt beginnen zu können. Unter dem Leitsatz „Miteinander leben – voneinander lernen“ bilden Mitarbeiter und Bewohner eine lernende Gemeinschaft.

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