Bis auf Weiteres gelten dafür folgende Regelungen: Besucher*innen, Mitarbeitende von Dienstleistungsunternehmen und Externe, die sich regelmäßig im Christophsbad aufhalten, werden zweimal wöchentlich per Schnelltest abgestrichen und erhalten an der Abstrichstelle einen grünen Passierschein, den sie am Eingang ins Haus vorzeigen sollen. Diejenigen, die sich für einen einmaligen Besuch oder Auftrag bzw. weniger als drei Tage pro Woche im Christophsbad aufhalten, werden per Schnelltest vor jedem Termin abgestrichen.
Die Besuchszeiten sind seitens der Besucher, die vom zuständigen Oberarzt eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, telefonisch mit Stationsmitarbeitern der besuchten Station abzuklären, vorzugsweise von 13 bis 17 Uhr. Ein Termin in der Abstrichstelle wird von dem zuständigen Stationsmitarbeiter organisiert und dem Besucher mitgeteilt. Die Termine für Dienstleister werden über die jeweils zuständigen Stellen im Haus vereinbart.
Um Besucher*innen auch über die Feiertage einen Besuch zu ermöglichen, wird die Abstrichstelle der Zentralen Patientenaufnahme (ZPA) vor Haus 1 von 12.30 bis 16.30 Uhr zur Verfügung stehen.
Den Besuchern ohne einen negativen Schnelltest muss der Zutritt leider verwehrt werden. „Wir bitten alle externen Personen um ihr Verständnis und danken ihnen für ihre Mithilfe in dieser Ausnahmesituation“, so die beiden Geschäftsführer des Christophsbads Oliver Stockinger und Dr. Joachim Stumpp.