Bis zum 1. Juli 2021 galt in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet. Unter dieses Verbot fielen auch Online-Sportwetten. Die Bundesländer hatten zwar die Möglichkeit, eine Erlaubnis für Online-Sportwetten zu erteilen. „Ohne eine solche Lizenz waren aber auch Sportwetten im Internet illegal. Folge ist, dass die Spieler ihre Verluste zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
So nahm auch der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall über eine deutschsprachige Webseite an den Online-Sportwetten der beklagten Anbieterin teil. Eine Erlaubnis für ihr Angebot hatte die Beklagte nicht. Zwischen 2014 und 2018 verlor der Kläger bei den Sportwetten unterm Strich fast 10.000 Euro. „Das Geld haben wir nun zurückgefordert“, so Rechtanwalt Cocron.
Mit Erfolg. Das Landgericht München entschied, dass der Kläger Anspruch auf die vollständige Erstattung seines Verlusts habe. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte mit ihrem Angebot verstoßen, so das LG München. Die Verträge über die Teilnahme an den Online-Sportwetten seien daher nichtig, so dass die Beklagte die Wetteinsätze des Klägers ohne rechtlichen Grund erhalten habe. Den Verlust müsse die daher vollständig ersetzen, entschied das Gericht.
„Zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und zudem ist nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen inkl. Sportwetten notwendig. Eine solche Lizenz können viele Anbieter nicht vorweisen. Spieler haben daher gute Aussichten, ihr verloren geglaubtes Geld zurückzuholen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.
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