„Das Online-Glücksspiel hätte erst gar nicht in Deutschland angeboten werden dürfen. Daher haben wir die finanziellen Verluste vom Veranstalter zurückgefordert. Das Landgericht Hamburg ist unserer Argumentation gefolgt“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der den Anspruch für seinen Mandanten durchgesetzt hat.
Dieser hatte von Januar bis September 2019 über die deutschsprachige Internetdomain leovegas.com von seiner Wohnung aus an dem Online-Glücksspielen teilgenommen und unterm Strich fast 12.000 Euro verloren. Seine Spieleinsätze wurden von seinem Girokonto in Deutschland abgebucht.
Durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag wurden zwar die Regeln für Online-Glücksspiel ab dem 1. Juli 2021 gelockert. 2019 war das Glücksspiel im Internet in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen jedoch verboten.
Entsprechend hätte die beklagte World of Sportbetting Ltd. das Online-Glücksspiel gar nicht anbieten dürfen und ist deshalb zum Schadenersatz verpflichtet. Für die Spieleinsätze des Klägers gab es keine rechtliche Grundlage, entsprechend muss ihm der Anbieter die entstandenen Verluste erstatten, entschied das LG Hamburg.
„Die Anbieter der Online-Casinos haben ihren Sitz zumeist im EU-Ausland, z.B. in Malta. Obwohl ihnen das Verbot des Online-Glücksspiels in Deutschland bekannt war, haben sie die Glücksspiele angeboten. Für den Spieler bedeutet das Glück im Unglück. Denn er kann seine Verluste von dem Anbieter zurückfordern“, so Rechtsanwalt Cocron.
Auch nachdem die Regeln für das Online-Glücksspiel seit Anfang Juli 2021 gelockert sind, darf es nur angeboten, werden, wenn der Anbieter eine entsprechende Lizenz erworben hat.
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