„Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass das Online-Glücksspiel gar nicht hätte angeboten werden dürfen und die Anbieterin die Verluste deshalb erstatten muss“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der zum wiederholten Mal verloren geglaubtes Geld für einen Online-Glücksspieler zurückgeholt hat.
Hintergrund ist, dass Online-Glücksspiel bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten war. „Viele Anbieter wollten aber auf den Markt in Deutschland nicht verzichten und haben ihre Online-Glücksspiele trotz Verbots auch hier leicht zugänglich angeboten“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.
So war es auch in dem aktuellen Fall vor dem LG München. Der Kläger hatte von seiner Wohnung in Deutschland aus im April 2020 an den Online-Glücksspielen teilgenommen. Bei der Registrierung im Online-Casino musste er u.a. seinen Wohnsitz angeben. Dennoch wurde er trotz des Verbots des Online-Glückspiels in Deutschland nicht an seiner Teilnahme gehindert. Seine Einsätze tätigte er von seinen in Deutschland geführten Konten. Insgesamt verlor bei den Glückspielen 14.230 Euro. Die verlangte er nun von der Anbieterin zurück.
Seine Klage hatte Erfolg. Die Beklagte habe mit dem Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland gegen das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Daher sei der Vertrag des Klägers über die Teilnahme an Online-Glücksspielen nichtig. Die Zahlung der Einsätze sei ohne Rechtsgrund erfolgt und die Anbieterin müsse dem Kläger die Verluste vollständig erstatten, entschied das LG München.
„Die Regelungen für das Online-Glücksspiel wurden zwar ab dem 1. Juli 2021 gelockert. Diese Lockerung gilt jedoch nicht rückwirkend. Daher haben Online-Glücksspieler in vielen Fällen noch gute Aussichten ihre Verluste vom Online-Casino zurückzuholen“, so Rechtanwalt Cocron.
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