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LG München: Online-Casino muss Verlust erstatten

Spieler hat 14.230 Euro beim Online-Glückspiel verloren und bekommt Geld zurück – Verstoß gegen Glücksspielstaatsvertrag

(lifePR) (München, )
Ein Spieler hatte sein Glück im Online-Casino gesucht – und verloren. Insgesamt 14.230 Euro hatte er beim Glücksspiel an virtuellen Geldautomaten verzockt. Jetzt bekommt er jeden Cent zurück. Die Anbieterin des Glücksspiels, die Oring Ltd. Mit Sitz in Malta, muss ihm den Verlust erstatten. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 30. Juli 2021 entschieden (Az.: 31 O 16477/20).

„Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass das Online-Glücksspiel gar nicht hätte angeboten werden dürfen und die Anbieterin die Verluste deshalb erstatten muss“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der zum wiederholten Mal verloren geglaubtes Geld für einen Online-Glücksspieler zurückgeholt hat.

Hintergrund ist, dass Online-Glücksspiel bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten war. „Viele Anbieter wollten aber auf den Markt in Deutschland nicht verzichten und haben ihre Online-Glücksspiele trotz Verbots auch hier leicht zugänglich angeboten“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

So war es auch in dem aktuellen Fall vor dem LG München. Der Kläger hatte von seiner Wohnung in Deutschland aus im April 2020 an den Online-Glücksspielen teilgenommen. Bei der Registrierung im Online-Casino musste er u.a. seinen Wohnsitz angeben. Dennoch wurde er trotz des Verbots des Online-Glückspiels in Deutschland nicht an seiner Teilnahme gehindert. Seine Einsätze tätigte er von seinen in Deutschland geführten Konten. Insgesamt verlor bei den Glückspielen 14.230 Euro. Die verlangte er nun von der Anbieterin zurück.

Seine Klage hatte Erfolg. Die Beklagte habe mit dem Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland gegen das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Daher sei der Vertrag des Klägers über die Teilnahme an Online-Glücksspielen nichtig. Die Zahlung der Einsätze sei ohne Rechtsgrund erfolgt und die Anbieterin müsse dem Kläger die Verluste vollständig erstatten, entschied das LG München.

„Die Regelungen für das Online-Glücksspiel wurden zwar ab dem 1. Juli 2021 gelockert. Diese Lockerung gilt jedoch nicht rückwirkend. Daher haben Online-Glücksspieler in vielen Fällen noch gute Aussichten ihre Verluste vom Online-Casino zurückzuholen“, so Rechtanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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