Hintergrund ist die von VW eingeräumte Manipulation der Abgaswerte von Diesel-Autos in den USA für Fahrzeugtests. Die US-Umweltbehörde EPA (US Environmental Protection Agency) ermittelt in diesem Zusammenhang wegen Verstößen gegen das Klimaschutzgesetz „Clean Air Act“. Volkswagen drohen deshalb in den USA Strafzahlungen in zweistelliger Milliardenhöhe. Mittlerweile wurde von VW eingeräumt, dass rund 11 Millionen Diesel – Fahrzeuge, u.a. auch in Europa, mit der verbotenen Software ausgestattet wurden.
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hatte die Volkswagen AG von den Ermittlungen der ENA bereits ab Mai 2014 Kenntnis.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011 können Anleger bei pflichtwidrig unterlassener Veröffentlichung einer Insiderinformation, welche Schadensersatzansprüche nach § 37 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG begründet, den Erwerbsschaden ersetzt verlangen. Also die Rückzahlung des Erwerbsentgelts Zug um Zug gegen Hingabe der erworbenen Aktien, wenn die Aktien in Kenntnis der veröffentlichungspflichtigen Tatsache (hier zum einen die Manipulation der Abgaswerte durch Einbau einer verbotenen Software ab 2009, zum anderen die Ermittlungen der EPA ab Mai 2014) nicht erworben worden wären, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich.
Sofern dieser Kausalitätsnachweis nicht gelingt, kann jedenfalls nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Kursdifferenzschaden als Schadensersatz verlangt werden.
Eine erste Rechtsschutzversicherung einer von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin, die aufgrund des Sachverhalts Abgasskandal bei der Volkswagen AG um Erteilung der Kostendeckung ersucht wurde, hat der Anlegerin die grundsätzliche Kostenübernahme im Schadensfall VW AG signalisiert.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bemüht sich gerne für geschädigte Aktionäre der Volkswagen AG unentgeltlich um die Einholung der Kostendeckungszusage bei deren Rechtsschutzversicherung.
Pressekontakt: Rechtsanwälte Franz Braun, Dr. Henning Leitz und Christian Luber (LL.M., M.A.), CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: luber@cllb.de oder leitz@cllb.de; Web: www.cllb.de