Die Staatsanwaltschaft Frankfurt geht dem Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen bei Diesel-Fahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco nach. Allein in Deutschland sollen mehr als 200.000 Fahrzeuge von Abgasmanipulationen betroffen sein. Darunter nicht nur Pkw, sondern auch Nutzfahrzeuge, Transporter oder Wohnmobile.
Nach Angaben der Polizei Frankfurt besteht der Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen der Baujahre 2014 bis 2019 mit folgenden Motoren der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6:
- 1,3 Liter Multijet
- 1,3 Liter 16V Multijet
- 1,6 Liter Multijet
- 1,6 Liter
- 2,0 Liter Multijet
- 2,0 Liter
- 2,2 Liter Multijet II
- 2,3 Liter
- 2,3 Liter Multijet
- 3,0 Liter
Auch wenn der Fiat-Abgasskandal erst jetzt in den Fokus rückt, kommt der Vorwurf unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) keineswegs überraschend. Schon 2016 fiel der Fiat 500X mit der Abgasnorm Euro 6 bei einer Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe negativ auf und überschritt den zulässigen Grenzwert beim Stickoxid-Ausstoß deutlich. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt wurde aufmerksam und nahm den Fiat Ducato mit der Abgasnorm Euro 5 genauer unter die Lupe. Auch hier wurden die Grenzwerte nicht eingehalten.
Der Verdacht liegt nahe, dass bei den Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden. Gerade beim Fiat Ducato trifft das die Wohnmobil-Branche. Hier hat die Deutsche Umwelthilfe aktuell Messungen zum Stickoxid-Ausstoß bei zwei Wohnmobilen auf Basis des Fiat Ducato vorgenommen. Untersucht wurden die Emissionen bei einem Fiat Ducato 150 Multijet, Pilote G700G, mit Erstzulassung 2016 und einen Fiat Ducato 150 Multijet, Dethleffs T7150, Erstzulassung 2015, beide mit der Abgasnorm Euro 5. Das Ergebnis: Beide Wohnmobile haben den zulässigen Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß um ein Vielfaches und damit deutlich überschritten.
Konsequenzen im Fiat-Abgasskandal, zum Beispiel in Form eines amtlichen Rückrufs, hat es bisher nicht gegeben. Allerdings hat die EU-Kommission schon 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eröffnet, weil die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte bei der Typengenehmigung wohl zu lasch gehandhabt wurde. Dieses Verfahren wird nun wieder Fahrt aufnehmen, nachdem der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich unzulässig sind. „Auch Abschalteirichtungen, die den Motor vor Verschleiß schützen sollen wie beispielsweise ein Thermofenster sind demnach grundsätzlich unzulässig“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.
Betroffene Fiat-Kunden und Wohnmobil-Besitzer sind angesichts dieser Entwicklungen verunsichert. „Sie haben die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz. Die Ansprüche können direkt gegen den Autohersteller geltend gemacht werden oder auch gegen den Händler, wenn die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Mandanten gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA).
Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/