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Abgasskandal: OLG Celle spricht geschädigtem Käufer Schadensersatz zu

Immer mehr Oberlandesgerichte verurteilen VW – Schadensersatzansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen

(lifePR) (München, )
VW musste im Abgasskandal die nächste Schlappe vor einem Oberlandesgericht einstecken. Diesmal hat das OLG Celle einem geschädigten Autokäufer mit Urteil vom 20. November 2019 Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 7 U 244/18). Es entschied, dass der Kläger sein von Abgasmanipulationen betroffenes Fahrzeug zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen kann.

Immer mehr Oberlandesgerichte haben VW im Abgasskandal inzwischen zu Schadensersatz verurteilt. Nun ist auch das OLG Celle hinzugekommen. „Erfreulicherweise sind die OLG-Urteile noch vor Ablauf der Verjährungsfrist ergangen. Diesen Rückenwind können geschädigte Verbraucher nutzen, um ihre Ansprüche gegen VW noch rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2019 geltend zu machen. Danach sind die Forderungen in der Regel verjährt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte München.

In dem Fall vor dem OLG Celle hatte der Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs mit dem Motor des Typs EA 189 Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht. In erster Instanz wurde die Klage abgewiesen, doch im Berufungsverfahren vor dem OLG Celle hatte der Kläger Erfolg.

Das OLG verwies auf den Hinweisbeschluss des BGH, nachdem Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Mangel aufweisen (Az. VIII ZR 225/17). Ein Autohersteller, der mit einer Manipulationssoftware ausgestattete Fahrzeuge in den Verkehr bringt, täusche alle potenziellen Kunden über die Eigenschaften des Autos. Denn der Verbraucher gehe davon aus, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht und im Straßenverkehr uneingeschränkt genutzt werden kann. Dies sei aber nicht der Fall. Denn durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung drohe den Fahrzeugen der Verlust der Typengenehmigung und die Stilllegung, so das OLG.

Daher sei dem Kunden schon mit dem Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der auch durch ein späteres Software-Update nicht beseitigt werden könne. Der geschädigte Kunde habe daher Anspruch auf Schadensersatz, so das OLG Celle. Er könne entweder das Fahrzeug behalten und den Minderwert sowie etwaige weitere Schadenspositionen beanspruchen oder - wie im vorliegenden Fall - die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Dann kann er das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückgeben, führte das OLG Celle weiter aus, das die Revision zum BGH zugelassen hat.

„Das Urteil zeigt, dass hervorragende Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Diese Chance sollten sich geschädigte VW-Kunden nicht entgehen lassen und ihre Ansprüche noch vor Eintritt der Verjährung geltend machen“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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