Zum Hintergrund: Nachdem der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war, beauftragte Volkswagen eine internationale Anwaltskanzlei mit der internen Aufarbeitung der Abgasmanipulationen. Im Zusammenhang mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II kam es im März 2017 zu einer Durchsuchung der Münchener Geschäftsräume der Kanzlei. Dabei beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft zahlreiche Akten und Dateien mit den Ergebnissen der internen Ermittlungen. Sowohl VW als auch die Kanzlei wehrten sich gegen diese Aktion und reichen Verfassungsbeschwerden ein. Ende Juli 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht die Auswertung der Unterlagen daher vorerst gestoppt. Nun hat es die Verfassungsbeschwerden endgültig zurückgewiesen, d.h. die Staatsanwaltschaft darf die Unterlagen auswerten.
Zur Begründung führte die Kammer aus, dass die Volkswagen AG durch die Sicherstellung der Unterlagen weder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt sei und im Hinblick auf die Durchsuchung kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe.
Rechtsanwalt Dr. Leitz geht davon aus, dass die sichergestellten Dokumente einiges zur Aufklärung im Dieselskandal beitragen können. Besonders zu der Frage, wer im VW-Konzern zu welchem Zeitpunkt über die Abgasmanipulationen informiert war, dürften die Unterlagen Erkenntnisse liefern. „Zahlreiche durch den Abgasskandal geschädigte Autokäufer haben gegen VW bzw. gegen die Konzerntöchter bereits Klage eingereicht. Bisher hat VW versucht, die Verantwortung für die Abgasmanipulationen zurückzuweisen. Das könnte nach der Auswertung der Unterlagen schwieriger werden“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.
Unabhängig von der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts haben Klagen auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags gegen VW gute Erfolgsaussichten. Immer mehr Gerichte stellen sich inzwischen auf die Seite der Verbraucher. Vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer, die ihre Rechte durchsetzen möchten, sollten allerdings nicht mehr lange warten, da zum 31.12.2018 die Ansprüche gegen VW verjähren.
Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/...