Dabei soll es um Diesel-Modelle des Opel Cascada, Insignia und Zafira mit der Schadstoffklasse Euro 6 gehen, die bis 2016 gebaut wurden. Weltweit sollen etwa 60.000 Fahrzeuge betroffen sein, von denen rund 10.000 in Deutschland zugelassen sind. Offen ist, ob möglicherweise auch Chevrolet-Modelle betroffen sind, die mit dem gleichen Dieselmotor ausgerüstet sind.
Der Name Opel tauchte im Dieselskandal bislang kaum auf. Dies könnte sich nun ändern. Denn die zulässigen Grenzwerte dürften bei den Modellen durch eine Abschalteinrichtung deutlich überschritten werden. Dafür muss der Rüsselsheimer Autobauer eine plausible Erklärung liefern. „Sollte das KBA zu der Überzeugung kommen, dass Opel bei den Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, wird es voraussichtlich einen Rückruf für die betroffenen Fahrzeuge anordnen und Opel müsse ein geeignetes Maßnahmenpaket vorlegen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte München.
Das KBA hatte bereits 2016 bei Fahrzeugen mit auffälligen Abgaswerten Nachbesserungen verordnet. Davon waren auch ca. 90.000 Opel-Fahrzeuge betroffen. Die freiwillige Umrüstung bei diesen Modellen ist noch nicht abgeschlossen. Nun ist offenbar eine Abschalteinrichtung bei den Modellen Cascada, Insignia und Zafira aufgetaucht.
Sollte sich der Verdacht von Abgasmanipulationen bei Opel bestätigen, würde sich der Abgasskandal, der vor fast drei Jahren bei VW seinen Anfang nahm, weiter ausdehnen. Betroffene Opel-Kunden könnten dann von den Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal profitieren. „Zahlreiche Gerichte haben inzwischen verbraucherfreundlich entschieden und unzulässige Abschalteinrichtungen als einen Mangel eingestuft, den die Kunden nicht hinnehmen müssen. Auch Opel-Kunden dürften daher gute Aussichten haben, ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags durchsetzen zu können“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.
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