Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte Ende 2017 den Rückruf für das Modell angeordnet, da es in dem 3-Liter-Dieselmotor eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt hatte. Nach dem Urteil des LG Bonn muss die Audi AG als Hersteller des Motors den VW Touareg zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Lediglich für die gefahrenen Kilometer muss sich der Kläger einen Nutzungsersatz anrechnen lassen. „Die Nutzungsentschädigung fällt allerdings gering aus, weil das LG Bonn bei der Berechnung eine Laufleistung von 400.000 Kilometern zu Grunde legte und nicht nur von einer zu erwartenden Laufleistung von 200.000 bis 250.000 Kilometern ausging, wie die Audi AG sie ins Feld führte. Unterm Strich führt das natürlich zu einem höheren Schadensersatzanspruch“, erklärt Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, der den Schadensersatz für seinen Mandanten durchsetzte.
Der Kläger hatte den VW Touareg 3,0 TDI im Oktober 2015 gebraucht gekauft. Das Kraftfahrt-Bundesamt stellte fest, dass bei dem Modell gleich zwei unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung verwendet wurden und ordnete daher im Dezember 2017 einen verpflichtenden Rückruf an, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Kläger forderte darauf hin die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Seine Klage hatte vor dem LG Bonn Erfolg.
Das Gericht stellte fest, dass der Käufer durch die unzulässige Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei und daher Anspruch auf Schadensersatz habe. Die Audi AG habe den 3-Liter-Dieselmotor mit den Abschalteinrichtungen entwickelt, hergestellt und ihn Volkswagen zum Einbau in den Touareg überlassen. Durch die Abschalteinrichtungen habe sie dafür gesorgt, dass die Abgasreinigung – anders als auf dem Prüfstand – im realen Straßenverkehr nicht vollständig erfolgt. „Damit hat sie die Schadstoffprüfung und die Einstufung der mit ihren Motoren ausgestatteten Kraftfahrzeuge in Schadstoffklassen ad absurdum geführt“, so das LG Bonn. Zudem habe Audi dadurch die Käufer dieser Fahrzeuge der Gefahr ausgesetzt, dass den Fahrzeugen die Zulassung entzogen wird. Die Käufer seien durch dieses Verhalten vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, wobei der Schaden schon durch den Abschluss des Kaufvertrags entstanden sei und durch die Installation eines Software-Updates auch nicht entfalle.
Der VW-Abgasskandal beschränkt sich nicht auf Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA 189, sondern hat sich auch auf großvolumigere Fahrzeuge mit dem 3-Liter-Dieselmotor ausgeweitet. Dieser Motor wird von Audi hergestellt und wird nicht nur im VW Touareg, sondern auch in diversen Audi-Modellen oder verschiedenen Porsche-SUVs des Typs Macan und Cayenne verwendet. Auch hier gibt es verschiedene Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
„Das zeigt, dass das Urteil des LG Bonn richtungsweisend ist und auch bei den größeren Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotor Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können.“ so Rechtsanwalt Dr. Leitz von CLLB Rechtsanwälte.
Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/