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Abgasskandal VW Touareg 3.0 TDI – Audi muss als Motorenhersteller Schadensersatz leisten

CLLB Rechtsanwälte setzt Schadensersatz im Abgasskandal durch – Richtungsweisendes Urteil des Landgerichts Bonn

(lifePR) (München, )
Mit Urteil vom 24. April 2019 hat das Landgericht Bonn dem Käufer eines VW Touareg V6 3,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 1 O 234/18).

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte Ende 2017 den Rückruf für das Modell angeordnet, da es in dem 3-Liter-Dieselmotor eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt hatte. Nach dem Urteil des LG Bonn muss die Audi AG als Hersteller des Motors den VW Touareg zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Lediglich für die gefahrenen Kilometer muss sich der Kläger einen Nutzungsersatz anrechnen lassen. „Die Nutzungsentschädigung fällt allerdings gering aus, weil das LG Bonn bei der Berechnung eine Laufleistung von 400.000 Kilometern zu Grunde legte und nicht nur von einer zu erwartenden Laufleistung von 200.000 bis 250.000 Kilometern ausging, wie die Audi AG sie ins Feld führte. Unterm Strich führt das natürlich zu einem höheren Schadensersatzanspruch“, erklärt Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, der den Schadensersatz für seinen Mandanten durchsetzte.

Der Kläger hatte den VW Touareg 3,0 TDI im Oktober 2015 gebraucht gekauft. Das Kraftfahrt-Bundesamt stellte fest, dass bei dem Modell gleich zwei unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung verwendet wurden und ordnete daher im Dezember 2017 einen verpflichtenden Rückruf an, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Kläger forderte darauf hin die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Seine Klage hatte vor dem LG Bonn Erfolg.

Das Gericht stellte fest, dass der Käufer durch die unzulässige Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei und daher Anspruch auf Schadensersatz habe. Die Audi AG habe den 3-Liter-Dieselmotor mit den Abschalteinrichtungen entwickelt, hergestellt und ihn Volkswagen zum Einbau in den Touareg überlassen. Durch die Abschalteinrichtungen habe sie dafür gesorgt, dass die Abgasreinigung – anders als auf dem Prüfstand – im realen Straßenverkehr nicht vollständig erfolgt. „Damit hat sie die Schadstoffprüfung und die Einstufung der mit ihren Motoren ausgestatteten Kraftfahrzeuge in Schadstoffklassen ad absurdum geführt“, so das LG Bonn. Zudem habe Audi dadurch die Käufer dieser Fahrzeuge der Gefahr ausgesetzt, dass den Fahrzeugen die Zulassung entzogen wird. Die Käufer seien durch dieses Verhalten vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, wobei der Schaden schon durch den Abschluss des Kaufvertrags entstanden sei und durch die Installation eines Software-Updates auch nicht entfalle.

Der VW-Abgasskandal beschränkt sich nicht auf Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA 189, sondern hat sich auch auf großvolumigere Fahrzeuge mit dem 3-Liter-Dieselmotor ausgeweitet. Dieser Motor wird von Audi hergestellt und wird nicht nur im VW Touareg, sondern auch in diversen Audi-Modellen oder verschiedenen Porsche-SUVs des Typs Macan und Cayenne verwendet. Auch hier gibt es verschiedene Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

„Das zeigt, dass das Urteil des LG Bonn richtungsweisend ist und auch bei den größeren Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotor Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können.“ so Rechtsanwalt Dr. Leitz von CLLB Rechtsanwälte.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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