Dies führt bei den Anlegern dazu, dass bei der ApolloProMovie 1. KG i.L. die Verlustzuweisung für 2004 um mehr als drei Viertel, bei der ApolloProScreen KG i.L. um mehr als zwei Drittel reduziert wird. Entsprechend dieser Quote werden Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bei den einzelnen Anlegern festgesetzt, was zu erheblichen Steuernachforderungen führt, die zudem noch mit 6 % p.a. zu verzinsen sind.
Nach Erkenntnissen der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde eine Vielzahl der Anleger beim Erwerb der Beteiligung über die Gefahr einer möglichen Aberkennung von Steuervorteilen und die damit einhergehende Pflicht zur Verzinsung der Nachforderungen mit 6 % p.a. nicht aufgeklärt. Zudem erfolgte oftmals auch keine Aufklärung darüber, welche Risiken insgesamt mit der Beteiligung verbunden sind. So wurden viele Anleger nicht auf das Risiko eines Totalverlustes und auf die fehlende bzw. sehr eingeschränkte Fungibilität (Weiterveräußerbarkeit) der Fonds hingewiesen.
Eine solchermaßen erfolgte fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit der Erwerbsempfehlung kann zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen. Denn die einzelnen Anleger hätten auch über das Risiko der Steuernachforderung aufgrund Aberkennung vorläufig gewährter Steuervorteile aufgeklärt werden müssen.
Sofern keine vollständige Aufklärung über die Risiken einer Anlage erfolgt, kommen grundsätzlich Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt eine Reihe von Anlegern der verschiedenen ApolloMedienfonds und wurde bereits von geschädigten Anlegern mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung beauftragt.