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Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG - vormals: Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG - sollen Ausschüttungen quartalsweise zurückbezahlen - CLLB Rechtsanwälte beraten Anleger

(lifePR) (München, )
Nach Informationen der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat die Hanseatische Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG - vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG - Anfang Juli 2013 folgendermaßen angeschrieben: "Wir als Treuhandgesellschaft sind nun aufgefordert, die Rückzahlung mit diesem Schreiben einzuleiten und den Eingang der Gelder auf unserem Treuhandkonto zu überwachen." Den Anlegern wird für die Rückzahlung der ersten Ausschüttungsrate eine Frist bis zum 03.08.2013 gesetzt.

Ausgangspunkt für diese Rückforderung von Ausschüttungen ist, dass die Gesellschafterversammlung der Dubai Sports City GmbH & Co. KG am 24.06.2013 beschlossen hat, dass sich die Gesellschafter verpflichten, die von der Fondsgesellschaft erhaltenen Ausschüttungen zurück zu zahlen. Es wurde außerdem beschlossen, dass Ausschüttungen, die durch einen Gewinn der Gesellschaft nicht gedeckt waren, als Entnahmen der Pflichteinlage behandelt und von der Dubai Sports City GmbH & Co. KG zurückgefordert werden können.

Im Protokoll der Gesellschafterversammlung der Dubai Sports City GmbH & Co. KG vom 24.06.2013 heißt es, dass es die aktuelle Liquiditätslage der Gesellschaft unumgänglich mache, weitere geleistete Ausschüttungen zurückzufordern, um eine Insolvenz der Gesellschaft in diesem Stadium zu vermeiden.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät Anlegern dringend, der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die Forderung begründet ist und etwaige Gegenansprüche/ Ansprüche auf Schadloshaltung gegen Dritte bestehen.

Es kommen vor allem Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater/ Beratungsgesellschaften in Betracht. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater/Anlagevermittler im Rahmen des Beratungs- bzw. Vermittlungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Anlagerisiken aufzuklären.

Hier hat sich durch Mandantengespräche bereits herausgestellt, dass Anleger, die eine Beteiligung an der Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG gezeichnet haben, von Seiten der Anlageberater/Anlagevermittler nicht auf die besonderen Risiken einer Kommanditbeteiligung, insbesondere das vorliegende Risiko der Rückforderung von Ausschüttungen, hingewiesen wurden, erklärt Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB.

Sollte der Fall so liegen, kann der betroffene Anleger gegenüber dem Anlageberater und/oder der Anlageberatungsgesellschaft einen Anspruch auf Rückabwicklung der Beteiligung geltend machen. Dieser ist dahin gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nicht erworben. Weiter ist der Anlageberater im Falle des Bestehens eines Schadensersatzanspruchs weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen weiteren Verpflichtungen aus der Beteiligung freizustellen.

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