Im Rahmen der von Envion am 28.06.2018 versandten email erklärt Vorstand M.W. zunächst, dass von Seiten der von ihm beauftragten BDO nachwievor der Prüfung der ICO Daten gearbeitet wird. Die Ergebnisse der bereits abgeschlossenen Prüfung der BIG wurden zwar in Pressemitteilungen zitiert, bisher aber nicht vollständig vorgelegt und konnten somit bis heute auch nicht durch unabhängige Stellen überprüft werden. „Die Vorlage des vollständigen BIG Reports wäre erforderlich, um Transparenz zu schaffen,“ erklärt die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die mehrere Anleger des Envion ICO anwaltlich vertritt.
Der Vorstand der Envion AG wiederholt seine Vorwürfe gegen das Founder Team, in dem er in seiner aktuellen Email darauf hinweist, dass der dem Tokensale zu Grunde liegende Smart Contract prospektwidrig verändert wurde. So sei insbesondere die zunächst vereinbarte sechsmonatige Lock-up Frist (Verbot des Verkaufs innerhalb dieser Frist) durch Änderungen am Smart-Contract technisch umgangen worden.
Durch diese Änderung sei es möglich geworden, so der Vorstand weiter, Token noch innerhalb der Lock-Up Frist auf sog. „Wallets“ weiterzuleiten und dann wiederum weiter zu verteilen. Die Lock-Up Frist sei im eigenen Telegramm Channel der Founder zuvor ausdrücklich bestätigt worden. M.W: legte seiner Email an die Investoren einen entsprechenden Screenshot bei.
Wie bereits in der Presse berichtet, wurden von Seiten des Vorstands der Envion AG, Matthias Woestmann IT-Forensiker der Blockchain Intelligence Group (BIG) beauftragt, die Vorgänge rund um die mehrproduzierten Token zu untersuchen. Nach Aussage des Vorstands der Envion AG, wurden die Vorwürfe nunmehr auch technisch bestätigt.
In den letzten Tagen und Wochen meldete sich eine Vielzahl betroffener Investoren des Envion Skandals bei der in München und Berlin ansässigen Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, um Schadenersatzansprüche gegen die Envion AG und die hier verantwortlichen Personen prüfen zu lassen.
Da die Vorwürfe der prospektwidrigen Mehrproduktion von EVN Token und der prospektwidrigen Abänderung des Smart-Contracts von Seiten der Geschäftsführung der Envion AG öffentlich zugestanden wurden, ist für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nicht nachvollziehbar, warum das Unternehmen auf anwaltliche Schreiben ihrer Investoren nicht reagiert, erläutert Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB.
Auch auf das Schreiben vom Dienstag, den 19.06.2018, direkt an den Vorstand der Envion AG, Herrn Matthias Wöstmann gerichtet, diesmal unter seiner Privatadresse in Berlin, blieb bisher ohne Reaktion.
Investoren bei Envion sollten daher prüfen, ob ihnen ggf. ebenfalls Schadenersatzansprüche zustehen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist darüber hinaus für sämtliche Hinweise und Unterlagen dankbar, die zur weiteren Aufklärung verwendet werden können.