Industrielle Kompostierungsanlagen insbesondere in Kanada sollten privaten Kleinanlegern eine gute Rendite bringen. 161 % Gesamtausschüttungen sollten beispielsweise Anleger der Astoria Organic GmbH & Co. KG erhalten. Danach sieht es vor dem Hintergrund der vorläufigen Insolvenz jedoch nicht mehr aus. Es scheint sich eher das Totalverlustrisiko derartiger Kapitalanlagen zu verwirklichen.
Zwar werden die Insolvenzverwalter prüfen, ob hier noch etwas zu retten ist. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dies in vielen Fällen nicht gelingt, sondern dass die Anleger, die in später insolvente Gesellschaften investiert haben, in aller Regel hohe Verluste erleiden.
Rechtsanwalt Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin empfiehlt betroffenen Anlegern daher eine Überprüfung, ob Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen. Ein Anlageberater muss seine Kunden über die mit einer von ihm empfohlenen Kapitalanlage verbundenen Risiken aufklären. Eine solche Aufklärung muss rechtzeitig, vollständig und verständlich erfolgen, bestehende Risiken dürfen dabei nicht verharmlost werden. So muss einem Anleger deutlich gemacht werden, dass es sich bei diesen Kapitalanlagen um unternehmerische Kapitalanlagen handelt, deren Risiken bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen können.
„Viele Anleger vergleichbarer Anlagen berichten uns, dass ihnen diese als sichere Anlagen angepriesen wurden,“ so Rechtsanwalt Bombosch. Sichere Anlagen sind Anlagen des Emissionshauses Astoria Invest AG definitiv nicht, wie die Insolvenzen dokumentieren.
Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung sind darauf gerichtet, die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Kapitalanlage nie erworben. Sie erhalten unter Anrechnung geflossener Ausschüttungen ihr eingesetztes Kapital zurück. Im Gegenzug übertragen sie Ihre Rechte an den Kapitalanlagen auf den Anlageberater bzw. auf die hinter diesem stehende Anlageberatungsgesellschaft.
Unter Umständen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und -durchsetzung.
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