Nachdem die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH sowie die P&R Container Leasing GmbH schon Mitte März Insolvenz angemeldet hatten, hat es nun auch die vierte operative P&R-Gesellschaft erwischt. Dass auch die als Dachgesellschaft fungierende P&R AG nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters Jaffé Insolvenzantrag gestellt hat, ist schon nicht mehr als eine Randnotiz.
Die P&R-Transport Container GmbH hatte überwiegend im Jahr 2017 Container-Direktinvestments angeboten und erst Anfang März 2018 das aktuelle Angebot Nr. 5005 überraschend geschlossen. Wenige Tage später wurde die Insolvenz der anderen Vertriebsgesellschaften bekannt. Allerdings sollte die P&R-Transport-Container GmbH laut Prospektangaben eigentlich unabhängig von den anderen P&R-Gesellschaften sein. „Dass es mit dieser Unabhängigkeit nicht allzu weit her ist, ließ sich schon vermuten als die anderen Gesellschaften Insolvenzantrag stellen mussten und die P&R-Transport Container GmbH mitteilte, dass sie noch offene Forderungen gegen die Gesellschaften habe und es daher unsicher sei, ob sie die Ansprüche der Anleger bedienen kann“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte München. Wie das Handelsblatt berichtet, hat es sich bei den offenen Forderungen keineswegs um „Peanuts“ gehandelt. Im Prospekt des Angebots Nr. 5005 ist in einer Zwischenbilanz von Forderungen in Höhe von 322 Millionen Euro gegenüber der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH die Rede.
Gleichzeitig soll die P&R-Transport Container GmbH hohe Verbindlichkeiten gegenüber der P&R Equipment & Finance Corp. mit Sitz in der Schweiz gehabt haben. Von einer Insolvenz dieser Gesellschaft ist bislang noch nichts bekannt.
Für die Anleger aller insolventen P&R-Gesellschaften geht es nun darum, ihr Vermögen zu schützen. Forderungen zur Insolvenztabelle können erst angemeldet werden, wenn die Insolvenzverfahren regulär eröffnet sind. Das ist aber bisher noch nicht absehbar. Zudem müssen die Anleger auch im Insolvenzverfahren mit erheblichen Verlusten rechnen. Allerdings können sie schon jetzt mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater und Vermittler geltend machen. Diese können entstanden sein, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß über ihre Risiken und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt wurden.