Bemerkenswert waren insbesondere Verfahren, in welchen die von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Mandanten Opfer von Phishing Attacken wurden. Nach Anklicken eines toxischen Links wurden die Mandanten zu einer Webseite weitergeleitet, welche der ihrer Kreditinstitute täuschend echt nachgebildet war. Nach Eingabe der Zugangsdaten waren die Kriminellen im Besitz derselben und konnten auf fremden Geräten neue Autorisierungsverfahren einrichten, anhand derer sie sich Zugriff auf die kompletten Bankkonten verschafften. Der Schaden in einem der von CLLB betreuten Verfahren belief sich auf über € 60.000,00.
Die Kanzlei CLLB konnte allein im vorgenannten Verfahren über 80 % des gestohlenen Geldes im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung mit der Bank zurückholen. Der rechtliche Vorwurf an die Kreditinstitute: Bei Einhaltung aktueller dem Stand der Technik entsprechender Sicherheitsvorkehrungen, hätte der Diebstahl der Kundendaten verhindert werden können.
Aktuell melden sich vermehrt Verbraucher, deren Bankkonten trotz 3D Secure oder Best-Sign Autorisierung, auf diese oder ähnliche Weise gehackt wurden. Für Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve von der Kanzlei CLLB steht fest, dass den Banken ein nicht unerhebliches Mitverschulden vorzuwerfen ist. Denn die vermeintlichen Sicherungssysteme der Banken können nicht sicher sein, wenn es Kriminellen gelingt, sich Zugang zu Bankkonten zu verschaffen. CLLB Rechtsanwälte steht daher auch in Zukunft betroffenen Bankkunden zur Seite und wird deren Ansprüche durchsetzen, notfalls auch vor Gericht.