Wie geht es nun für die geschätzt 500.000 Kunden weiter, die seit geraumer Zeit auf Auszahlung ihrer Boni und Guthaben warten?
Zunächst wurde zur Sicherung etwaiger Vermögenswerte der BEV von Seiten des Amtsgerichts München die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der von Seiten des Gerichts bestellte Insolvenzverwalter hat daher nun alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der BEV zu erfassen und die Forderungen von Kunden und Gläubigern zusammenzustellen.
„Wichtig dabei ist, dass nur form- und fristgerecht angemeldete Forderungen von Seiten der Kunden des Strom- und Gasversorgers BEV im Rahmen der Insolvenzverteilungsquote berücksichtigt werden“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB, der bereits eine Vielzahl von nationalen und internationalen Insolvenzverfahren im Rahmen der Interessenvertretung der jeweiligen Gläubiger betreut hat.
Kunden und weitere Gläubiger der BEV, die noch immer auf ihre Rückzahlungen und Boni warten, sollten daher zeitnah damit beginnen, ihre Unterlagen zusammenzustellen, mit denen ihre Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens angemeldet und vor Allem auch nachgewiesen werden können.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob und wie hoch die Quote für die Bedienung der Forderungen der Gläubiger der BEV ausfallen wird. Ggf. kommen noch weitere Schadenersatzansprüche in Betracht, die von Seiten der Kanzlei CLLB derzeit bereits geprüft werden.
In der Regel werden die Kosten für die Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren durch einen Rechtsanwalt, von bestehenden Rechtsschutzversicherungen übernommen, so dass den Gläubigern durch die Anmeldung ihrer Forderungen keine weiteren Kosten entstehen, erklärt das Team von CLLB Rechtsanwälte weiter.
Kunden und weitere Gläubiger sollten in jedem Fall handeln, um Zugriff auf die Vermögenswerte zu erhalten und die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche von einem Rechtsanwalt ihrer Wahl prüfen lassen.
Mehr Informationen: https://www.cllb.de/