Die seit 2011 auf dem Markt betriebenen Canada Gold Trust Beteiligungen hatten als Gesellschaftszweck die Ausbeutung kanadischer Goldminen im Visier. Dieses Geschäftsmodell wurde von den Beteiligungsgesellschaften als derart erträglich dargestellt, dass Renditen in Höhe von 14 % p. a. für die Anleger ausgezahlt werden sollten.
Nach Angaben von Anlegern wurden diese Renditen anfangs auch gezahlt. Anscheinend waren diese Ausschüttungen jedoch nicht vom Gewinn der Gesellschaften gedeckt, weshalb nun die Anleger aufgefordert werden, bis zu 30 % ihrer bislang erhaltenen Ausschüttungen an die Beteiligungsgesellschaften zurückzuzahlen.
Hintergrund dieser Forderung sind Vorschriften des Handelsrechts, wonach ein Anspruch auf Auszahlung nur dann besteht, wenn die Ausschüttungen vom Gewinn der Gesellschaft gedeckt sind. Sofern dies nicht der Fall ist, ist die Gesellschaft berechtigt, die gezahlten Ausschüttungen zurückzufordern.
"Viele Anleger wurden von ihrem Anlageberater gerade mit der hohen Rendite von 14 % p. a. in Kombination mit der Sicherheit der Investition in Gold angeworben. Eine Aufklärung über die Gefahr, diese Ausschüttungen zurückzahlen zu müssen, unterblieb jedoch meist. Anleger, die sich falsch beraten fühlen, sollten daher dringend Rechtsrat einholen," so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte. Denn nach ständiger Rechtsprechung kann eine unterlassene Aufklärung über die Haftung der Anleger im Rahmen dieser Rückzahlungspflicht dazu führen, dass der Anlageberater den geschädigten Anlegern zum vollen Schadensersatz verpflichtet ist.
Betroffenen Anlegern rät CLLB Rechtsanwälte daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt ergeben können, von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.