Anleger haben Beträge von bis zu 300 Mio. € investiert. Geworben wurde u.a. mit einer stabilen und rentablen Geldanlage in erneuerbare Energien. Über das Vermögen der Rechtsnachfolgerin der Treuhänderin zum Fonds Hydropower VI und Hydropower VII wurde zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet.
Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, erklärt:
„Aktuell erreichen uns mehrere Hinweise von Anlegern, dass sie vor einer Investition in die Fondsanlagen nicht über bestehende Risiken aufgeklärt wurden. Im eigenen Interesse sollten Anleger nun klären, ob das auch auf sie zutrifft.“
Auch bleibt zu klären, in welchem Umfang hier gemäß Prospekt Investitionen getätigt und Anlegergelder investiert wurden, oder was sonst mit den Anlegergeldern passiert ist.
Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt.
Darüber hinaus muss die Anlage auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht gegenüber dem Anlageberater ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Beteiligung geleistete Kapital zurück.
Anleger sollten eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.