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Ansprechpartner:in Frau Ulrike Pfeifer

CLLB Rechtsanwälte berichten: CPA Capital Partners AG - Solarpark 40025 Imola Gehen die Erwerber der Photovoltaikanlage leer aus?

(lifePR) (Berlin, )
Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in Berlin, München und Zürich meldet, lassen immer mehr Anleger etwaige Schadensersatzansprüche gegen die jeweiligen Berater aufgrund des Erwerbs von Photovoltaikanlagen der CPA Capital Partners AG prüfen.

Im Jahr 2010 und 2011 hat die CPA Capitals Partners AG netzgekoppelte Photovoltaikanlagen - Solarpark 40025 Imola/Italien - vertrieben und hierfür Anleger geworben. In vielen Fällen ist von den jeweiligen Beratern den Anlegern die Sicherung ihres investierten Kapitals versprochen worden. Doch die für einen Zeitraum von 18 Jahren zugesicherten Pachtzinszahlungen blieben schon nach kurzer Zeit aus. Nachdem die CPA Capital Partners AG im Jahr 2012 noch die Formumwandlung beschlossen hatte, musste die Gesellschaft im Jahr 2013 Insolvenz anmelden. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte bereits am 06.02.2014.

Gegen die Initiatoren und Hintermänner dieser Anlage ist augenscheinlich Strafanzeige erstellt worden. Es steht der Vorwurf im Raum, dass es sich um ein sog. "Schneeballsystem" handelt. Auch ist bekannt geworden, dass erworbene Anlagen zum Teil gar nicht errichtet wurden.

Dennoch ist der Anleger nicht schutzlos. Es ist zu prüfen, ob Ansprüche gegen die Anlagevermittler oder -berater bzw. Vertriebspartner der Gesellschaft insbesondere aus Falschberatung oder Prospektfehlern durchgesetzt werden können, um den entstehenden oder entstandenen Schaden zu begrenzen. Denn die Berater haften auf Schadensersatz in Höhe des eingezahlten Kapitals. "Dies gilt insbesondere dann, wenn die jeweiligen Anlageberater ihren Aufklärungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind", so Rechtsanwältin Ulrike Pfeifer von CLLB Rechtsanwälte. "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Anlageberater verpflichtet, die konkreten Anlageziele des Anlegers sowie seine individuelle Risikoneigung bei einer Empfehlung zu beachten. Er macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er dieser Pflicht nicht oder nur teilweise nachkommt. Aufgrund der von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäbe, hat der Berater vollständig und ausführlich über die bestehenden Risiken der Anlage aufzuklären. Kommt er dem nicht nach, macht er sich schadensersatzpflichtig gegenüber dem Anleger." Die Anleger können für diese Fälle neben der Rückabwicklung auch Rückzahlung des investierten Kapitals geltend machen.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen betroffenen Anlegern, die sich ebenfalls falsch beraten fühlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und dort ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

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