Der Insolvenzverwalter wies die Darlehensgeber zunächst darauf hin, dass ihre Darlehensforderungen nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden können, da die nachrangigen Insolvenzgläubiger zur Forderungsanmeldung noch nicht aufgefordert wurden. Das bedeutet, dass nach dem derzeitigen Stand mit einem Verlust der hingegebenen Darlehen zu rechnen ist. Darüber hinaus fordert der Insolvenzverwalter nunmehr die erhaltenen Zinszahlungen von den Darlehensgebern zurück.
Der Anleger ist jedoch im Einzelfall nicht schutzlos.
Es ist zu prüfen, ob Ansprüche gegen die Anlagevermittler oder -berater bzw. Vertriebspartner der Gesellschaft insbesondere aus Falschberatung durchgesetzt werden können, um den entstehenden oder entstandenen Schaden zu begrenzen. Denn die Berater haften im Falle einer Falschberatung auf Schadensersatz in Höhe des eingezahlten Kapitals. „Dies gilt insbesondere dann, wenn die jeweiligen Anlageberater ihren Aufklärungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind“, so Rechtsanwältin Ulrike Pfeifer von CLLB Rechtsanwälte.
Offenbar ist darüber hinaus gegen die Initiatoren und Hintermänner dieser Anlage Strafanzeige gestellt worden. Es steht insbesondere der Vorwurf im Raum, dass es sich um ein sog. „Schneeballsystem“ handelt. Insofern ist auch zu prüfen, ob dem Anleger Schadensersatzansprüche zustehen, da sich die Verantwortlichen ggf. aus Delikt haftbar gemacht haben. Zu prüfen ist hier insbesondere, ob Untreue- und Betrugstatbestände erfüllt sind, die neben der strafrechtlichen Verfolgung auch einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz begründen können.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen betroffenen Darlehensgebern der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH, die sich falsch beraten fühlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und dort ihre Ansprüche prüfen zu lassen.