Das Landgericht Hamburg war nach der durchgeführten Beweisaufnahme davon überzeugt, „dass der Anlegerin kein zutreffendes Bild von den mit der Beteiligung verbundenen Risiken vermittelt wurde, sondern die bestehenden Risiken heruntergespielt und verharmlost wurden.“
Rechtsanwältin Linz, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei CLLB Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hat, erklärt: „Das Urteil ist ein erfreuliches Signal für betroffene Anleger, die ebenfalls fehlerhaft aufgeklärt oder beraten wurden. Das Landgericht Hamburg gelangte vorliegend zu dem Ergebnis, dass bei der Anlegerin der unzutreffende Eindruck erweckt worden war, es handle sich bei der Investition um eine Anlage, die so sicher sei wie Festgeld. Tatsächlich besteht jedoch die Gefahr eines Totalverlusts der investierten Gelder.“
Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Weiter muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Beteiligung geleistete Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück.
Im streitigen Fall wäre es nach Auffassung des Landgerichts Hamburg Aufgabe des Beraters gewesen, die Anlegerin ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Anlage ein Totalverlustrisiko innewohnt. Jedoch hat dieser nach Überzeugung des Gerichts „im Rahmen der Beratungsgespräche durchgängig an der beschönigenden Darstellung von der Anlagemöglichkeit festgehalten.“ Das Landgericht gab daher der Klage statt.
Erst mit Urteil vom 11.07.2019 – noch nicht rechtskräftig – wurde einem Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG vom Landgericht Hamburg Schadensersatz zugesprochen. Im dortigen Fall war die Anlage unzutreffend „als Alternative zum Festgeld“ präsentiert worden. Das LG Hamburg gelangte daher auch dort zu der Einschätzung, dass dem Anleger der fehlerhafte Eindruck einer sicheren Anlage vermittelt wurde und verurteilte in Höhe des eingeklagten Betrags.
Im Dezember 2018 wurde einem weiteren von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG vor dem Landgericht Leipzig Schadensersatz i.H.v. über € 15.000,00 (noch nicht rechtskräftig) zugesprochen. Weitere von CLLB, Rechtsanwältin Linz, vertretene Anleger führen derzeit ebenfalls Verfahren gegen ihre Anlageberater.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, so Rechtsanwältin Linz, den jeweils zugrunde liegenden Sachverhalt von einem auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.