Rechtsanwältin Linz, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei CLLB Rechtsanwälte erklärt: „Das Landgericht Hamburg hatte nach der stattgefundenen Beweisaufnahme keinen Zweifel daran, dass dem Anleger ein falsches Bild von den mit der Beteiligung verbundenen Risiken vermittelt wurde. Die Richterin kam zu der zutreffenden Einschätzung, dass die bestehenden Risiken heruntergespielt und verharmlost wurden.“
Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Darüber hinaus muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Beteiligung geleistete Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück.
In dem vor dem Landgericht Hamburg zu entscheidenden Fall war die Anlage unzutreffend „als Alternative zum Festgeld“ präsentiert worden. Tatsächlich besteht bei der hiesigen Beteiligung ebenso wie bei der Nachfolgebeteiligung an der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG ein Totalverlustrisiko. Das LG Hamburg gelangte daher zu der Einschätzung, dass dem Anleger der fehlerhafte Eindruck einer sicheren Anlage vermittelt wurde und verurteilte in Höhe des eingeklagten Betrags.
Im Dezember 2018 wurde einem weiteren von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG vor dem Landgericht Leipzig Schadensersatz i.H.v. über € 15.000,00 (noch nicht rechtskräftig) zugesprochen. In Parallelfällen sind zahlreiche weitere Klageverfahren bei verschiedenen Gerichten anhängig.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich durchaus, so Rechtsanwältin Linz, den jeweils zugrunde liegenden Sachverhalt von einem auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.