Darlehensverträge sind nach der Abwicklungsanordnung der BaFin unverzüglich rückabzuwickeln. Nach Mitteilungen der BaFin hat die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien beliehen und damit ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft betrieben, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Erlaubnis zu sein.
Inwieweit die Gesellschaft finanziell in der Lage ist, die Darlehensrückzahlungen vorzunehmen, ist fraglich. Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, allerdings noch nicht bestandskräftig.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.