Im Zentrum der Ermittlungen steht nach Auskunft der Staatsanwaltschaft die Investition in Kapitalanlagen, mit denen durch den Handel mit Tropenhölzern aus Costa Rica Gewinne in Höhe von 13 % pro Jahr erwirtschaftet werden sollten. Mit diesem Angebot gelang es Green Planet, mehrere hundert Anleger zur Zahlung von insgesamt 15 Millionen Euro an das Unternehmen zu bewegen. Tatsächlich, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, wurden die Gelder aber maßgeblich nicht für die Gewinnerzielung der Anleger verwendet, sondern zu 80 Prozent zur Erfüllung von sachfremden Zwecken herangezogem.
Aufgrund der Presseberichte sind viele Anleger nun verunsichert, da ein Totalverlust ihrer Anlagen im Raum steht. Gleichwohl gilt es, erst einmal die weitere Entwicklung des Ermittlungsverfahrens abzuwarten.
Sollte es sich aber bestätigen, dass betrügerische Handlungen zu Lasten der Anleger vorgenommen wurden, bestehen für die Geschädigten mehrere Möglichkeiten, den ihnen entstanden Schaden wieder ersetzt zu bekommen. In Betracht kommen hier sowohl Ansprüche gegen die deliktisch Handelnden als auch gegen Anlageberater. "Letzteres gilt dann, wenn die Anlageberater nicht über die der Kapitalanlage immanenten Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko und das Risiko des Renditeausfalls, aufgeklärt haben", so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Geschädigte von Kapitalanlagebetrügereien vertritt. "Auch die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die für einen etwaigen Betrug Verantwortlichen sind unserem Erachten nach grundsätzlich als relativ gut zu bewerten. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Eile geboten ist. Denn es ist zu befürchten, dass nicht ausreichend Kapital vorhanden ist, um die Ansprüche der Geschädigten zu befriedigen. Ziel muss es daher sein, für die Anleger in einem Eilverfahren einen dinglichen Arrest zu erwirken, um somit auf die sichergestellten Vermögenswerte zugreifen zu können. Dies wird allerdings nur für diejenigen Anleger möglich sein, die die Titel als erste vollstrecken, da vorliegend das 'Windhund-Prinzip' gilt."